Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.11.2015, Az. XI ZR 327/15

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 1912

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 327/15 vom 24. November 2015 in dem Rechtsstreit

[X.] - [X.]. 8 U 1760/14 vom 11.06.2015; LG Leipzig - [X.]. 7 O 2086/14 vom 18.11.2014;

Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 24. November 2015 durch [X.] Ellenberger, [X.] und [X.] sowie die Richterinnen [X.] und [X.]

beschlossen:
Die Beklagte wird, nachdem sie die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das am 11. Juni 2015 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des [X.] zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt. Die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde werden ihr auferlegt (§§ 565 Satz 1, 516 Abs. 3 ZPO). Streitwert: 98.000 •
Ellenberger Joeres Matthias
Menges Dauber

Meta

XI ZR 327/15

24.11.2015

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.11.2015, Az. XI ZR 327/15 (REWIS RS 2015, 1912)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 1912

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