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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 450/15 vom 15. November 2016 in dem Rechtsstreit
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Der XI. Zivilsenat des [X.] hat am 15. November 2016 durch den [X.] [X.] als Vorsitzenden, den [X.] [X.] sowie die [X.]innen [X.], [X.] und [X.]
beschlossen:
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 9. September 2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des [X.] zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt. Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565 Satz 1, 516 Abs. 3 ZPO). Streitwert: 1.866,08 •
Joeres [X.] Menges
Derstadt Dauber
Meta
15.11.2016
Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15.11.2016, Az. XI ZR 450/15 (REWIS RS 2016, 2440)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 2440
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