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PDF anzeigen[X.]/01vom20. Januar 2004in dem [X.] 2 -Der II. Zivilsenat des [X.] hat am 20. Januar 2004 durchden Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und [X.],[X.], [X.] und [X.]:Die Gegenvorstellung der Klägerin vom 24. Dezember 2003 ge-gen den Nichtannahmebeschluß des [X.]s vom [X.] wird zurückgewiesen.Gründe:Die Gegenvorstellung der Klägerin, mit der sie eine Änderung des [X.] über die Nichtannahme ihrer Revision gegen das Urteil [X.] erstrebt, hat keinen Erfolg.§ 554 b ZPO a.F. eröffnet dem Revisionsgericht die Möglichkeit, die An-nahme einer nach § 546 ZPO a.F. mit Rücksicht auf die Höhe der Beschwerohne Zulassung statthaften Revision abzulehnen. Durch die Nichtannahme wirdausgesprochen, daß es - ohne eine weitere Sachentscheidung - bei dem [X.] Berufungsurteil sein Bewenden hat; mit der Ablehnung der An-nahme ist das angefochtene Urteil rechtskräftig. Die Überprüfung dieser Ent-scheidung mit dem Ziel der Abänderung würde darauf hinauslaufen, die bereits- 3 -eingetretene Rechtskraft des angefochtenen Urteils wieder in Frage zu stellenund gegebenenfalls rückwirkend zu beseitigen. Das ist nicht zulässig (vgl. [X.],[X.]. v. 24. Juni 1980 - [X.], NJW 1981, 55). Für das Revisionsverfah-ren des vorliegenden "[X.]" gilt nichts Abweichendes, weil insoweit gemäߧ 26 Nr. 7 EGZPO nicht die Bestimmungen des [X.] vom27. Juli 2001, sondern die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften [X.] alter Fassung weitergelten. Auch nach der Entscheidungdes [X.] vom 30. April 2003 (1 [X.] 1/02, [X.]) verbleibt es zumindest bis zu einer etwaigen gesetzlichen Neuregelungbezüglich der sog. Anhörungsrüge bei der gegenwärtigen Rechtslage.Davon abgesehen hat der [X.] selbstverständlich bei der Nichtannah-meentscheidung das gesamte Revisionsvorbringen der Klägerin, einschließlichihrer - nunmehr im Rahmen der Gegenvorstellung wiederholten - [X.] zu an-geblichen Grundrechtsverstößen (Art. 3, 14 GG) bei der Auslegung und An-wendung einfachen Rechts, berücksichtigt. Der mit der Gegenvorstellung inso-weit zugleich erhobene Vorwurf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs der- 4 -Klägerin (Art. 103 Abs. 1 GG) durch die Nichtannahmeentscheidung entbehrteiner tragfähigen Grundlage.RöhrichtGoetteKurzwelly[X.]Gehrlein
Meta
20.01.2004
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.01.2004, Az. II ZR 298/01 (REWIS RS 2004, 4968)
Papierfundstellen: REWIS RS 2004, 4968
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