Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 14.04.2011, Az. 2 BvR 2015/09

2. Senat | REWIS RS 2011, 7468

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

ÖFFENTLICHES RECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) ASYL ABSCHIEBUNG

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 2015/09

14.04.2011

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 2. September 2009, Az: 9 B 1277/09.A, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 14.04.2011, Az. 2 BvR 2015/09 (REWIS RS 2011, 7468)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 7468 BVerfGE 128, 224-226

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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