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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Revision des [X.] gegen das Urteil des [X.] - 19. Zivilsenat - vom 23. Dezember 2021 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO auf seine Kosten zurückgewiesen.
Streitwert: 500.000 €
Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des [X.] ist gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen und das Rechtsmittel auch keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 552a Satz 1 ZPO). Der [X.] nimmt insoweit auf die Gründe des Beschlusses vom 2. November 2022 Bezug, mit dem er auf die beabsichtigte Zurückweisung hingewiesen hat und zu dem der Kläger nicht mehr Stellung genommen hat.
Prof. [X.] |
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Dr. Brockmöller |
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Dr. Bußmann |
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Dr. Bommel |
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[X.] |
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Meta
30.01.2023
Bundesgerichtshof 4. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend BGH, 2. November 2022, Az: IV ZR 39/22, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.01.2023, Az. IV ZR 39/22 (REWIS RS 2023, 538)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 538
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
IV ZR 400/21 (Bundesgerichtshof)
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IV ZR 290/21 (Bundesgerichtshof)
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Berufsunfähigkeitsversicherung in einer überbetrieblichen Pensionskasse: Bemessung der Berufsunfähigkeit bei Angestelltentätigkeit und weiterer selbständiger Freizeittätigkeit