Aktenzeichen VI ZR 394/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:201118UVIZR394.17.0
RCN:
RCNJE4SXJS7CX5BVDZ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.11.2018

Subjektive Rechtskraftwirkung: Innenausgleich bei rechtskräftiger Verurteilung zwei einfacher Streitgenossen zur Zahlung von Schadensersatz als Gesamtschuldner

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