Aktenzeichen IV ZR 164/11

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RCN2LK9AD326YKNMAB

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.07.2012

Anteilsgebundene Lebensversicherung: Auslegung des Versicherungsvertrages und der Policenbedingungen hinsichtlich der Erfüllungsansprüche; Umfang der Aufklärungspflicht des Versicherers; Zurechenbarkeit des Verhaltens der Vermittler im Rahmen der geschuldeten Aufklärung

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