Bundespatentgericht, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 25 W (pat) 1/15

25. Senat | REWIS RS 2017, 16327

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – "H 15" – zulässige Erweiterung des ursprünglichen Gegenstands des Löschungsverfahrens – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – keine übliche Bezeichnung – keine bösgläubige Markenanmeldung – Kostenentscheidung


Tenor

(

hat der 25. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 29. September 2016 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.], der Richterin [X.] sowie des Richters Dr. [X.]

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke wird der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des [X.] vom 22. Oktober 2014 aufgehoben, soweit dem Löschungsantrag entsprochen und die teilweise Löschung der angegriffenen Marke in Bezug auf die Waren der Klasse 3 „Weihrauch“ und der Klasse 5 „Arzneimittel; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke; Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke“ angeordnet worden ist.

Der Löschungsantrag wird auch in Bezug auf diese vorgenannten Waren zurückgewiesen.

2. Die wechselseitigen Anträge der Verfahrensbeteiligten, dem jeweiligen [X.] die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, werden zurückgewiesen.

Meta

25 W (pat) 1/15

01.02.2017

Bundespatentgericht 25. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 01.02.2017, Az. 25 W (pat) 1/15 (REWIS RS 2017, 16327)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 16327


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. I ZB 17/17

Bundesgerichtshof, I ZB 17/17, 29.03.2018.

Bundesgerichtshof, I ZB 17/17, 09.11.2017.


Az. 25 W (pat) 1/15

Bundespatentgericht, 25 W (pat) 1/15, 01.02.2017.


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Referenzen
Wird zitiert von

25 W (pat) 10/16

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