Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – "H 15" – zulässige Erweiterung des ursprünglichen Gegenstands des Löschungsverfahrens – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – keine übliche Bezeichnung – keine bösgläubige Markenanmeldung – Kostenentscheidung
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.