Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.]BESCHLUSS [X.] ZA 19/10 vom 26. Mai 2010 in dem Prozesskostenhilfeverfahren - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] [X.], [X.], [X.], die Richterin [X.] und [X.] Pape am 26. Mai 2010 beschlossen: Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Be-schwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im [X.]uss der 20. Zivilkammer des [X.] vom 26. April 2010 wird abgelehnt. Gründe: Die Prozesskostenhilfe ist zu versagen, weil die in Aussicht genommene Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Satz 1 ZPO). Die [X.] sieht ausnahmslos keine Beschwerde gegen die Nichtzulas-sung einer Rechtsbeschwerde vor. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausschließlich gegen [X.] eröffnet, nicht aber gegen Entscheidungen, die in [X.]ussform ergehen ([X.], [X.]. v. 16. November 2007 - [X.] ZA 26/06, [X.], 41). Der Weg einer außerordent-lichen Beschwerde ist nicht eröffnet ([X.]Z 150, 133 ff) und verfassungsrecht-lich auch nicht geboten (vgl. [X.] 107, 395 ff). Die Vorschriften des Ar-beitsgerichtsgesetzes einschließlich dessen § 92a, auf den sich die Antrag- 1 - 3 - stellerin stützt, sind in einem Anwaltshaftungsprozess weder direkt noch analog anwendbar. [X.] [X.] [X.] [X.] Pape Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom [X.] - 417 C 11545/09 - [X.], Entscheidung vom 26.04.2010 - 20 T 70/09 -
Meta
26.05.2010
Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat
Sachgebiet: ZA
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.05.2010, Az. IX ZA 19/10 (REWIS RS 2010, 6340)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 6340
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
IX ZA 19/10 (Bundesgerichtshof)
Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde
IX ZA 7/10 (Bundesgerichtshof)
IX ZA 35/10 (Bundesgerichtshof)
IX ZA 38/10 (Bundesgerichtshof)
IX ZA 17/08 (Bundesgerichtshof)