Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018, Az. 3 B 40/17, 3 B 40/17 (3 C 20/18)

3. Senat | REWIS RS 2018, 263

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Gegenstand

Revisionszulassung; Inländerdiskriminierung; zur Preisbindung von Arzneimitteln für inländische Apotheken


Gründe

1

Die Beschwerde der Klägerin hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Das Revisionsverfahren wird dem [X.] voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die für inländische Apotheken geltende Preisbindung für Arzneimittel (§ 78 Abs. 1 und 2 [X.], § 3 AMPreisV) in Folge des Urteils des Gerichtshofs der [X.] vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 [[X.]:[X.]:C:2016:776], [X.] - (NVwZ 2016, 1793) wegen "Inländerdiskriminierung" mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.

2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 2 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Meta

3 B 40/17, 3 B 40/17 (3 C 20/18)

18.12.2018

Bundesverwaltungsgericht 3. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 8. September 2017, Az: 13 A 2979/15, Urteil

§ 78 Abs 2 AMG 1976, § 78 Abs 1 AMG 1976, § 3 AMPreisV, Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.12.2018, Az. 3 B 40/17, 3 B 40/17 (3 C 20/18) (REWIS RS 2018, 263)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 263

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