Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.12.2021, Az. 2 BvC 3/20

2. Senat | REWIS RS 2021, 599

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Ablehnung eines verfristeten Antrags auf Zulassung eines Beistands


Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen [X.] des [X.] des [X.] wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag auf Zulassung des Herrn (…) als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 [X.]gesetz wird abgelehnt.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

1. Die Beschwerdeführerin hat nicht erklärt, gegen welche [X.]innen und [X.] des [X.] des [X.] sich ihr Antrag auf Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit richtet. Daneben hat sie keine Begründung für ihr Ablehnungsgesuch vorgelegt. Der Antrag ist damit offensichtlich unzulässig. In einem solchen Fall ist kein [X.] von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; dienstlicher Stellungnahmen bedarf es nicht (vgl. [X.] 142, 1 <4 Rn. 12> m.w.N.).

2

2. Der Antrag auf Zulassung eines [X.] ist verfristet. Ein solcher Antrag ist gemäß § 22 Abs. 1 Satz 4 [X.] innerhalb des für das jeweilige Verfahren geltenden Frist zu stellen (vgl. [X.], in: [X.], [X.], 2018, § 22 Rn. 18). Im Fall der Wahlprüfungsbeschwerde beträgt diese Frist zwei Monate ab Beschlussfassung des [X.] (§ 26 Abs. 3 Satz 3 [X.] i.V.m. § 48 Abs. 1 Halbsatz 1 [X.]). Vorliegend hat der [X.] den Wahleinspruch der Beschwerdeführerin am 24. Oktober 2019 zurückgewiesen. Der Antrag auf Zulassung eines Beistands wurde aber erst mit Schriftsatz vom 27. Januar 2020 gestellt.

3

3. Mangels Erfolgsaussichten der Wahlprüfungsbeschwerde war der Antrag auf Prozesskostenhilfe abzulehnen (§§ 114, 121 ZPO).

4

4. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 22. September 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 [X.], § 24 Satz 2 [X.] wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Meta

2 BvC 3/20

07.12.2021

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: BvC

§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 Abs 1 Halbs 1 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.12.2021, Az. 2 BvC 3/20 (REWIS RS 2021, 599)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 599

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