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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Ablehnung eines verfristeten Antrags auf Zulassung eines Beistands
Das Ablehnungsgesuch gegen [X.] des [X.] des [X.] wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag auf Zulassung des Herrn (…) als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 [X.]gesetz wird abgelehnt.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
1. Die Beschwerdeführerin hat nicht erklärt, gegen welche [X.]innen und [X.] des [X.] des [X.] sich ihr Antrag auf Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit richtet. Daneben hat sie keine Begründung für ihr Ablehnungsgesuch vorgelegt. Der Antrag ist damit offensichtlich unzulässig. In einem solchen Fall ist kein [X.] von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; dienstlicher Stellungnahmen bedarf es nicht (vgl. [X.] 142, 1 <4 Rn. 12> m.w.N.).
2. Der Antrag auf Zulassung eines [X.] ist verfristet. Ein solcher Antrag ist gemäß § 22 Abs. 1 Satz 4 [X.] innerhalb des für das jeweilige Verfahren geltenden Frist zu stellen (vgl. [X.], in: [X.], [X.], 2018, § 22 Rn. 18). Im Fall der Wahlprüfungsbeschwerde beträgt diese Frist zwei Monate ab Beschlussfassung des [X.] (§ 26 Abs. 3 Satz 3 [X.] i.V.m. § 48 Abs. 1 Halbsatz 1 [X.]). Vorliegend hat der [X.] den Wahleinspruch der Beschwerdeführerin am 24. Oktober 2019 zurückgewiesen. Der Antrag auf Zulassung eines Beistands wurde aber erst mit Schriftsatz vom 27. Januar 2020 gestellt.
4. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 22. September 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 [X.], § 24 Satz 2 [X.] wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Meta
07.12.2021
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: BvC
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 Abs 1 Halbs 1 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.12.2021, Az. 2 BvC 3/20 (REWIS RS 2021, 599)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 599
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