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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (253 Treffer)

Bundesgerichtshof: 2 StR 533/07

21. November 2007 2. Strafsenat

...274 StPO) nach Verkündung des Urteils mit Zustimmung seines Verteidigers auf Rechtsmittel verzichtet hat. Der Angeklagte war zuvor mündlich über die Rechtsmittelmöglichkeit belehrt worden und hatte de...

REWIS RS 2007, 741

Bundesgerichtshof: 3 StR 230/00

2. August 2000 3. Strafsenat

...274 StPO). Umstände,die Zweifel an der Wirksamkeit des Verzichts begründen könnten, sind nichtersichtlich. Insbesondere das Unterbleiben einer Rechtsmittelbelehrung ist in-- 3 -soweit ohne Belang (Kle...

REWIS RS 2000, 1505

Bundesgerichtshof: 1 StR 307/04

3. August 2004 1. Strafsenat

...274 StPO teil. Dass der Angeklagte offen-bar seine Meinung geändert hat und nunmehr auf die Durchführung der Revi- sion Wert legt, ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der wirksam erklärte Rechts-mittel...

REWIS RS 2004, 2035

Bundesgerichtshof: 4 StR 192/03

3. Juni 2003 4. Strafsenat

...274 StPO teil.Der Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich und unanfechtbar. Gründe, die aus-nahmsweise zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen können, lie-gen nicht vor und werden vom Angek...

REWIS RS 2003, 2844

Bundesgerichtshof: 4 StR 525/07

27. November 2007 4. Strafsenat

...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist danach wirksam zustande gekommen; er kann als Pro-zesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (s...

REWIS RS 2007, 631

Bundesgerichtshof: 4 StR 249/01

23. Oktober 2001 4. Strafsenat

...274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51;BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 31). Auch wenn dieses Ergebnisder wahren Sachlage widersprechen sollte, muû es als Konsequenz der dem§ 274 StPO ...

REWIS RS 2001, 920

Bundesgerichtshof: 1 StR 264/10

5. Oktober 2010 1. Strafsenat

...274 StPO), dass eine förmliche Beweisaufnahme stattgefunden hat. Umstände, die die Beweiskraft des Protokolls in Zweifel ziehen könnten, liegen nicht vor. Zwar ist der Inhalt eines Hauptverhandlungspr...

REWIS RS 2010, 2685

Bundesgerichtshof: 4 StR 529/13

14. Januar 2014 4. Strafsenat

Beweisaufnahme im Strafverfahren: Ausschließung des Angeklagten während der Erhebung eines Sachbeweises


...274 StPO), dass eine förmliche Beweisaufnahme stattgefunden hat. Die hier gewählte Formulierung enthält keine Unklarheiten und lässt Zweifel daran nicht aufkommen, dass ein förmlicher Augenschein durc...

REWIS RS 2014, 8798

Landgericht Köln: 152-20/01

31. Januar 2002 2. kleine Strafkammer

...274 StPO nur durch die Sitzungsniederschrift erbracht werden, weil es sich hierbei um eine wesentliche Förmlichkeit der Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren handelt. Nur wenn die formelle Bewe...

REWIS RS 2002, 4741

Bundesgerichtshof: 2 StR 196/02

7. August 2002 2. Strafsenat

...274 StPO teil. Der Antrag des Angeklagten, das Protokollinsoweit zu berichtigen, ist durch Beschluß des Vorsitzenden vom 10. Juli 2002abgelehnt worden.Der Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich und u...

REWIS RS 2002, 1976

Bundesgerichtshof: 2 StR 516/02

5. März 2003 2. Strafsenat

...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich undunanfechtbar. Gründe, die ausnahmsweise zur Unwirksamkeitdes Rechtsmittelverzichts hätten führen können, liegen nichtvor."Dem tritt d...

REWIS RS 2003, 4111

Bundesgerichtshof: 1 StR 416/07

20. September 2007 1. Strafsenat

...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist danach wirksam zustande gekommen; er kann als Prozesshandlung grundsätzlich nicht - 3 - widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werd...

REWIS RS 2007, 1910

Bundesgerichtshof: 3 StR 97/02

3. April 2002 3. Strafsenat

...274 StPO).Umstände, die ausnahmsweise Zweifel an der Wirksamkeit des Ver-zichts begründen könnten, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich. Ins-besondere das Unterbleiben einer Rechtsmittelbeleh...

REWIS RS 2002, 3825

Bundesgerichtshof: 3 StR 157/03

21. Mai 2003 3. Strafsenat

...274 StPO). Soweit der Angeklagte demgegenüber nunmehr behauptet, erhabe erklärt, daß er das Urteil anfechte und nicht hinnehmen wolle, kann erdamit angesichts der Beweiskraft des Protokolls nicht gehö...

REWIS RS 2003, 2990

Bundesgerichtshof: 1 StR 71/06

22. März 2006 1. Strafsenat

...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist danach wirksam zustande gekommen; er kann als Pro-zesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (s...

REWIS RS 2006, 4370

Bundesgerichtshof: 1 StR 290/08

3. Juli 2008 1. Strafsenat

...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist danach wirksam zustande gekommen; er kann als Prozesshandlung grund-sätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenom-men werden. ...

REWIS RS 2008, 3008

Bundesgerichtshof: 3 StR 3/02

13. Februar 2002 3. Strafsenat

...274 StPO).Umstände, die ausnahmsweise Zweifel an der Wirksamkeit des Ver-zichts begründen könnten, sind nicht ersichtlich. Das Fehlen einer Rechtsmit-telbelehrung ist insoweit ohne Belang (vgl. Kleink...

REWIS RS 2002, 4584

Bundesgerichtshof: 1 StR 529/07

7. November 2007 1. Strafsenat

...274 StPO teil. Der Rechtsmittelverzicht ist danach wirksam zustande gekommen; er kann als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst - 3 - zurückgenommen werd...

REWIS RS 2007, 1035

Bundesgerichtshof: 4 StR 530/00

21. Dezember 2000 4. Strafsenat

...274 StPO).- 3 -Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums an-gefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH NStZ 1999, 526; Klein-knecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 302 Rdn....

REWIS RS 2000, 34

Bundesgerichtshof: 1 StR 252/09

17. Juni 2009 1. Strafsenat

...274 StPO teil. Damit ist der Rechtsmittelverzicht wirksam zustande gekommen; er kann als Prozess-- 3 - handlung grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen wer...

REWIS RS 2009, 3054

Bundesgerichtshof: 4 StR 122/02

23. April 2002 4. Strafsenat

...274 StPO). Umst, die Zweifel an derWirksamkeit des Verzichts begrkönnten, sind nicht ersichtlich.Daû der Angeklagte anderen Sinnes geworden ist und nunmehr Wertauf eine Durchfrung der Revision legt, i...

REWIS RS 2002, 3538

Bundesgerichtshof: 1 StR 99/01

30. Mai 2001 1. Strafsenat

...274 Abs. 1 StPO nur durch dasProtokoll bewiesen werden kann (vgl. BGHSt 22, 278, 280). Daß damit dem- 3 -Revisionsgericht zugemutet wird, ersichtlich unzutreffende Tatsachen rechtlichzu bewerten und e...

REWIS RS 2001, 2427

Bundesgerichtshof: 2 StR 226/03

11. Juli 2003 2. Strafsenat

...274 StPO teil.Umstände, die Zweifel an der Wirksamkeit des Verzichts begründenkönnten, sind nicht ersichtlich. Die Erklärung des Angeklagten, er sei aufGrund eines Schockzustandes bei der Urteilsverkü...

REWIS RS 2003, 2363

Bundesgerichtshof: 4 StR 355/02

12. September 2002 4. Strafsenat

...274 StPO teil.- 3 -Der Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich und unanfechtbar. Gründe,die ausnahmsweise zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen kön-nen, sind nicht ersichtlich und werden ...

REWIS RS 2002, 1603

Bundesgerichtshof: 2 StR 180/04

26. Mai 2004 2. Strafsenat

...274 StPO teil. Daß der An-geklagte offenbar seine Meinung geändert hat und nunmehr auf die Durchfüh-rung der Revision Wert legt, ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der wirksam erklärte Rechtsmittelver...

REWIS RS 2004, 3012

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