Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 10.10.2017
Nichtannahmebeschluss: Vorgabe der Erstattung "angemessener" Bedarfe für Unterkunft und Heizung gem § 22 Abs 1 S 1 SGB II (juris: SGB 2) verfassungsgemäß, insb hinreichend bestimmt und auch hinsichtlich der Leistungshöhe verfassungsrechtlich unbedenklich