Zur Reichweite des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte in Eilfällen - nachträgliche parlamentarische Billigung eines Einsatzes bewaffneter Streitkräfte nicht geboten, wenn der Einsatz wegen Gefahr im Verzug durch die Bundesregierung angeordnet und bereits vor frühestmöglicher Parlamentsbefassung beendet wurde
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