Bundesverfassungsgericht
Zur Reichweite des Parlamentsvorbehalts für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte: Luftüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei durch AWACS-Flugzeuge der NATO im Frühjahr 2003
Bundesverfassungsgericht
Nichtannahmebeschluss: Darlegung der Beschwerdebefugnis (hier: gegenwärtige Betroffenheit) kann ggf auch bei Urteilsverfassungsbeschwerden geboten sein - sowie zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch "systematische" Tatsachenfeststellungen seitens des Revisionsgerichts - hier: Mindestmengenfestlegungen des G-BA für "Level-1-Geburten" - teils unzureichende Darlegung der Beschwerdebefugnis kommunaler Krankenhäuser - iÜ gegenwärtige Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht hinreichend dargelegt
Bundesverfassungsgericht
Zur Reichweite des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte in Eilfällen - nachträgliche parlamentarische Billigung eines Einsatzes bewaffneter Streitkräfte nicht geboten, wenn der Einsatz wegen Gefahr im Verzug durch die Bundesregierung angeordnet und bereits vor frühestmöglicher Parlamentsbefassung beendet wurde
Verordnungsermächtigungen
Verordnungsermächtigungen (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur …
Befugnisse der zuständigen Behörden
Schlußvorschriften (Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur …
Schutzmaßnahmen
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten …
Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten …
Erlass von Rechtsverordnungen
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten …
Besondere Vorschriften für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (Verwaltungsgerichtsordnung)
(ex-Artikel 133 EGV)
GEMEINSAME HANDELSPOLITIK (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)