Aktenzeichen X ZR 71/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:250717UXZR71.16.0
RCN:
RCNQ23BTCFN9NNBGNH

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.07.2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reisevertrages: Wirksamkeit einer 20% des Reisepreises übersteigenden Anzahlung; Anzahlungsquote bei unterschiedliche hohen Vorleistungen des Reiseveranstalters für Reisen einer bestimmten Kategorie; Provisionszahlungen des Reiseveranstalters an das Reisebüro

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