Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin bzgl des Arztvorbehalts für Blutentnahmen - inzidente Kontrolle der fachgerichtlichen Auslegung des § 28 TFG in Fällen einer Blutentnahme zur Eigenblutbehandlung setzt substantiierten Vortrag zu konkreter streitgegenständlicher Behandlungsmethode voraus
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