Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Ausgestaltung von "Kopftuchverboten" in Kindertagesstätten - § 7 Abs 8 S 1 KiTaG BW 2009 bedarf einschränkender verfassungskonformer Auslegung - abstrakte Gefahr für Einrichtungsfrieden bzw Neutralität nicht ausreichend - hier: Verletzung der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einer in einer kommunalen Kindertagesstätte beschäftigten Erzieherin durch arbeitsrechtliche Sanktionierung des Tragens eines "islamischem Kopftuches" - Gegenstandswertfestsetzung
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