Aktenzeichen 1 BvR 354/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161018.1bvr035411
RCN:
RCNL3XZZY92M2U87Z7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 18.10.2016

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Ausgestaltung von "Kopftuchverboten" in Kindertagesstätten - § 7 Abs 8 S 1 KiTaG BW 2009 bedarf einschränkender verfassungskonformer Auslegung - abstrakte Gefahr für Einrichtungsfrieden bzw Neutralität nicht ausreichend - hier: Verletzung der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einer in einer kommunalen Kindertagesstätte beschäftigten Erzieherin durch arbeitsrechtliche Sanktionierung des Tragens eines "islamischem Kopftuches" - Gegenstandswertfestsetzung

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 354/11
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 354/11, 18.10.2016.
Az. 2 AZR 593/09
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 593/09, 12.08.2010.
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