Aktenzeichen 1 BvR 2926/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rs20140624.1bvr292613
RCN:
RCNETMEJCHXH6CG5RV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 24.06.2014

Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) - sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen

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