Aktenzeichen 1 BvR 482/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140728.1bvr048213
RCN:
RCN8G9YQNV3JUV2SZD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.07.2014

(Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung unter Qualifizierung einer überzogenen Meinungsäußerung als aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallende „Schmähkritik“)

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