Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des mutmaßlichen biologischen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung, um eine bestehende rechtlich-soziale Familie zu schützen
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