Aktenzeichen 2 ARs 405/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:230622B2ARS405.21.0
RCN:
RCN6F2HT7U9YCHLT57

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.06.2022

Divergierende Rechtsprechung zweier BGH-Strafsenate zur Frage der Einziehung eines durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes

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