Aktenzeichen 5 ARs 28/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:200122B5ARS28.21.0
RCN:
RCNNQXP9LAYT95H2RE

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.01.2022

Anfragebeschluss/Antwort: Einziehung des aus einer verjährten Straftat erlangten Wertes des Tatertrags im subjektiven Verfahren

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