Regelung der Vaterschaftsanfechtung in § 1600 Abs 2, Abs 3 S 1 BGB mit Art 6 Abs 2 S 1 GG unvereinbar - Garantie der Möglichkeit des leiblichen Vaters, auch rechtlicher Vater zu werden - Art 6 Abs 2 S 1 GG steht Anerkennung von mehr als zwei Elternteilen als Trägern von Elternverantwortung nicht entgegen
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