Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) | SGB 5 | Elftes Kapitel

Elftes Kapitel | SGB V

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Erster Abschnitt

Anforderungen an die Telematikinfrastruktur

§ 306 SGB V
Telematikinfrastruktur
§ 307 SGB V
Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten
§ 308 SGB V
Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen
§ 309 SGB V
Protokollierung

Zweiter Abschnitt

Gesellschaft für Telematik

Erster Titel

Aufgaben, Verfassung und Finanzierung der Gesellschaft für Telematik

§ 310 SGB V
Gesellschaft für Telematik
§ 311 SGB V
Aufgaben der Gesellschaft für Telematik
§ (XXXX) 311a und 311b SGB V
(weggefallen)
§ 312 SGB V
Aufträge an die Gesellschaft für Telematik
§ 313 SGB V
Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur
§ 314 SGB V
Informationspflichten der Gesellschaft für Telematik
§ 315 SGB V
Verbindlichkeit der Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik
§ 316 SGB V
Finanzierung der Gesellschaft für Telematik; Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel

Beirat der Gesellschaft für Telematik

§ 317 SGB V
Beirat der Gesellschaft für Telematik
§ 318 SGB V
Aufgaben des Beirats
§ 331 SGB V
Maßnahmen zur Überwachung des Betriebs zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur
§ 318a SGB V
Digitalbeirat der Gesellschaft für Telematik
§ 318b SGB V
Evaluierung

Dritter Titel

Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik

§ 319 SGB V
Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik
§ 320 SGB V
Zusammensetzung der Schlichtungsstelle; Finanzierung
§ 321 SGB V
Beschlussfassung der Schlichtungsstelle
§ 322 SGB V
Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit über die Schlichtungsstelle

Dritter Abschnitt

Betrieb der Telematikinfrastruktur

§ 323 SGB V
Betriebsleistungen
§ 324 SGB V
Zulassung von Anbietern von Betriebsleistungen
§ 325 SGB V
Zulassung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur
§ 326 SGB V
Verbot der Nutzung der Telematikinfrastruktur ohne Zulassung oder Bestätigung
§ 327 SGB V
Nutzung von Diensten der Telematikinfrastruktur durch weitere Dienste und Anwendungen; Bestätigungsverfahren
§ 328 SGB V
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Vierter Abschnitt

Überwachung von Funktionsfähigkeit und Sicherheit

§ 329 SGB V
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur
§ 330 SGB V
Vermeidung von Störungen der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der Telematikinfrastruktur
§ 332 SGB V
Anforderungen an die Wartung von Diensten
§ 332a SGB V
Unzulässige Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung, für Krankenhäuser und Apotheken sowie für Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen
§ 332b SGB V
Rahmenvereinbarungen mit Anbietern und Herstellern informationstechnischer Systeme
§ 333 SGB V
Überprüfung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Fünfter Abschnitt

Anwendungen der Telematikinfrastruktur

Erster Titel

Allgemeine Vorschriften

§ 334 SGB V
Anwendungen der Telematikinfrastruktur
§ 335 SGB V
Diskriminierungsverbot
§ 336 SGB V
Zugriffsrechte der Versicherten
§ 337 SGB V
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten
§ 338 SGB V
Komponenten zur Wahrnehmung der Versichertenrechte
§ 339 SGB V
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen
§ 340 SGB V
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel

Elektronische Patientenakte

§ 341 SGB V
Elektronische Patientenakte
Erster Untertitel

Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342 SGB V
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte
§ 342a SGB V
Ombudsstellen
§ 343 SGB V
Informationspflichten der Krankenkassen
§ 344 SGB V
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte
§ 345 SGB V
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen
Zweiter Untertitel

Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346 SGB V
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte
§ 347 SGB V
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Leistungserbringer
§ 348 SGB V
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser
§ 349 SGB V
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte
§ 350 SGB V
Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte
§ 350a SGB V
Anspruch der Versicherten auf Digitalisierung von in Papierform vorliegenden medizinischen Informationen; Übertragung in die elektronische Patientenakte
§ 351 SGB V
Übertragung von Daten aus Anwendungen nach § 33a in die elektronische Patientenakte; Bereitstellung von Daten der elektronischen Patientenakte im grenzübergreifenden Austausch
Dritter Untertitel

Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352 SGB V
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen
§ 353 SGB V
Erteilung der Einwilligung
Vierter Untertitel

Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354 SGB V
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte
§ 355 SGB V
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte

Dritter Titel

Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356 SGB V
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende

Vierter Titel

Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von> Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357 SGB V
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel

Elektronischer Medikationsplan, elektronische Notfalldaten und elektronische Rechnung

§ 358 SGB V
Elektronische Notfalldaten, elektronische Patientenkurzakte und elektronischer Medikationsplan
§ 359 SGB V
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten, Nutzung der elektronischen Patientenkurzakte in der grenzüberschreitenden Versorgung
§ 359a SGB V
Elektronische Rechnung

Sechster Titel

Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360 SGB V
Elektronische Übermittlung und Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen
§ 361 SGB V
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur
§ 361a SGB V
Einwilligungsbasierte Übermittlung von Daten aus vertragsärztlichen elektronischen Verordnungen; Verordnungsermächtigung
§ 361b SGB V
Zugriff auf ärztliche Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel

Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger und durch das Zentrale Vorsorgeregister

§ 362 SGB V
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten oder digitalen Identitäten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, für Polizeivollzugsbeamte, für sonstige heilfürsorgeberechtigte Beamte oder für Soldaten der Bundeswehr
§ 362a SGB V
Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte bei Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch
§ 362b SGB V
Nutzung der Telematikinfrastruktur durch das Zentrale Vorsorgeregister

Achter Titel

Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363 SGB V
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken; Verordnungsermächtigung

Sechster Abschnitt

Telemedizinische Verfahren

§ 364 SGB V
Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen
§ 365 SGB V
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung
§ 366 SGB V
Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 367 SGB V
Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien
§ 367a SGB V
Vereinbarung über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring
§ 368 SGB V
Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde
§ 369 SGB V
Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium für Gesundheit
§ 370 SGB V
Entscheidung der Schlichtungsstelle
§ 370a SGB V
Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Vermittlung telemedizinischer Angebote durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Verordnungsermächtigung
§ 370b SGB V
Technische Verfahren in strukturierten Behandlungsprogrammen mit digitalisierten Versorgungsprozessen; Verordnungsermächtigung

Siebter Abschnitt

Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen

§ 371 SGB V
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in informationstechnische Systeme
§ 372 SGB V
Spezifikationen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 373 SGB V
Spezifikationen zu den offenen und standardisierten Schnittstellen für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern und in der pflegerischen Versorgung; Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 374 SGB V
Abstimmung zur Festlegung sektorenübergreifender einheitlicher Vorgaben
§ 374a SGB V
Integration offener und standardisierter Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten
§ 375 SGB V
(weggefallen)

Achter Abschnitt

Finanzierung und Kostenerstattung

§ 376 SGB V
Finanzierung
§ 377 SGB V
Finanzierung der den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 378 SGB V
Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 379 SGB V
Finanzierung der den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 380 SGB V
Finanzierung der den Hebammen, Physiotherapeuten und anderen Heilmittelerbringern, Hilfsmittelerbringern, zahntechnischen Laboren, Erbringern von Soziotherapie nach § 37a sowie weiteren Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 381 SGB V
Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 382 SGB V
Erstattung der dem Öffentlichen Gesundheitsdienst entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 382a SGB V
Erstattung der den Betriebsärzten entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten
§ 383 SGB V
Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung
 
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1989 +++)

(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 24/2011 (CELEX Nr: 32011L0024)
EURL 52/2012 (CELEX Nr: 32012L0052) vgl. G v. 16.7.2015 I 1211 +++)

Das G ist gem. Art. 79 Abs. 1 G 860-5-1 v. 20.12.1988 I 2477 (GRG) am 1.1.1989 in Kraft getreten, abweichend hiervon ist § 15 Abs. 4, soweit er zur Aufnahme der Krankenversichertennummer in den Kranken- oder Berechtigungsschein verpflichtet, § 131 Abs. 5 Satz 1, § 274, § 300 Abs. 1 Nr. 1 und § 301 Abs. 1 und 3 am 1.1.1990, sowie § 11 Abs. 4 und § 269 Abs. 2 am 1.1.1991 in Kraft getreten gem. Art. 79 Abs. 3 u. 4 GRG. Das G wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen.
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