Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) | SGB 5 | Fünfter Abschnitt

Fünfter Abschnitt | SGB V

Suche (STR+Shift)

Erster Titel

Allgemeine Vorschriften

§ 334 SGB V
Anwendungen der Telematikinfrastruktur
§ 335 SGB V
Diskriminierungsverbot
§ 336 SGB V
Zugriffsrechte der Versicherten
§ 337 SGB V
Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten sowie auf Erteilung von Zugriffsberechtigungen auf Daten
§ 338 SGB V
Komponenten zur Wahrnehmung der Versichertenrechte
§ 339 SGB V
Voraussetzungen für den Zugriff von Leistungserbringern und anderen zugriffsberechtigten Personen
§ 340 SGB V
Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen

Zweiter Titel

Elektronische Patientenakte

§ 341 SGB V
Elektronische Patientenakte
Erster Untertitel

Angebot und Einrichtung der elektronischen Patientenakte

§ 342 SGB V
Angebot und Nutzung der elektronischen Patientenakte
§ 342a SGB V
Ombudsstellen
§ 343 SGB V
Informationspflichten der Krankenkassen
§ 344 SGB V
Einwilligung der Versicherten und Zulässigkeit der Datenverarbeitung durch die Krankenkassen und Anbieter der elektronischen Patientenakte
§ 345 SGB V
Angebot und Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen
Zweiter Untertitel

Nutzung der elektronischen Patientenakte durch den Versicherten

§ 346 SGB V
Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte
§ 347 SGB V
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Leistungserbringer
§ 348 SGB V
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte durch Krankenhäuser
§ 349 SGB V
Anspruch der Versicherten auf Übertragung von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach § 334 und von elektronischen Arztbriefen in die elektronische Patientenakte
§ 350 SGB V
Übertragung von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die elektronische Patientenakte
§ 350a SGB V
Anspruch der Versicherten auf Digitalisierung von in Papierform vorliegenden medizinischen Informationen; Übertragung in die elektronische Patientenakte
§ 351 SGB V
Übertragung von Daten aus Anwendungen nach § 33a in die elektronische Patientenakte; Bereitstellung von Daten der elektronischen Patientenakte im grenzübergreifenden Austausch
Dritter Untertitel

Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der elektronischen Patientenakte

§ 352 SGB V
Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen
§ 353 SGB V
Erteilung der Einwilligung
Vierter Untertitel

Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten

§ 354 SGB V
Festlegungen der Gesellschaft für Telematik für die elektronische Patientenakte
§ 355 SGB V
Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten in der elektronischen Patientenakte

Dritter Titel

Erklärungen des Versicherten zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise auf deren Vorhandensein und Aufbewahrungsort

§ 356 SGB V
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende

Vierter Titel

Hinweis des Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von> Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

§ 357 SGB V
Zugriff auf Hinweise der Versicherten auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen

Fünfter Titel

Elektronischer Medikationsplan, elektronische Notfalldaten und elektronische Rechnung

§ 358 SGB V
Elektronische Notfalldaten, elektronische Patientenkurzakte und elektronischer Medikationsplan
§ 359 SGB V
Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten, Nutzung der elektronischen Patientenkurzakte in der grenzüberschreitenden Versorgung
§ 359a SGB V
Elektronische Rechnung

Sechster Titel

Übermittlung ärztlicher Verordnungen

§ 360 SGB V
Elektronische Übermittlung und Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen
§ 361 SGB V
Zugriff auf ärztliche Verordnungen in der Telematikinfrastruktur
§ 361a SGB V
Einwilligungsbasierte Übermittlung von Daten aus vertragsärztlichen elektronischen Verordnungen; Verordnungsermächtigung
§ 361b SGB V
Zugriff auf ärztliche Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen in der Telematikinfrastruktur

Siebter Titel

Nutzung der Telematikinfrastruktur durch weitere Kostenträger und durch das Zentrale Vorsorgeregister

§ 362 SGB V
Nutzung von elektronischen Gesundheitskarten oder digitalen Identitäten für Versicherte von Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Postbeamtenkrankenkasse, der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, für Polizeivollzugsbeamte, für sonstige heilfürsorgeberechtigte Beamte oder für Soldaten der Bundeswehr
§ 362a SGB V
Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte bei Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch
§ 362b SGB V
Nutzung der Telematikinfrastruktur durch das Zentrale Vorsorgeregister

Achter Titel

Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke

§ 363 SGB V
Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken; Verordnungsermächtigung
 
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1989 +++)

(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 24/2011 (CELEX Nr: 32011L0024)
EURL 52/2012 (CELEX Nr: 32012L0052) vgl. G v. 16.7.2015 I 1211 +++)

Das G ist gem. Art. 79 Abs. 1 G 860-5-1 v. 20.12.1988 I 2477 (GRG) am 1.1.1989 in Kraft getreten, abweichend hiervon ist § 15 Abs. 4, soweit er zur Aufnahme der Krankenversichertennummer in den Kranken- oder Berechtigungsschein verpflichtet, § 131 Abs. 5 Satz 1, § 274, § 300 Abs. 1 Nr. 1 und § 301 Abs. 1 und 3 am 1.1.1990, sowie § 11 Abs. 4 und § 269 Abs. 2 am 1.1.1991 in Kraft getreten gem. Art. 79 Abs. 3 u. 4 GRG. Das G wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.