Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbaren
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 10.8.2021 I 3513
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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04.10.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
GESETZGEBUNG STRAFRECHT STRAFTATEN JUSTIZ SEXUELLER MISSBRAUCH OPFERSCHUTZ Hinzufügen
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