§ 4 BWahlG

Stimmen

Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 25. März 2023 01:24

G. zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 3.6.2021 I 1482
G. Neugefasst durch Bek. v. 23.7.1993 I 1288, 1594;

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