BeamtVG

Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes

Inhaltsverzeichnis


Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften



Abschnitt 2

Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag



Abschnitt 3

Hinterbliebenenversorgung



Abschnitt 4

Bezüge bei Verschollenheit



Abschnitt 5

Unfallfürsorge



Abschnitt 6

Übergangsgeld, Ausgleich



Abschnitt 7

Gemeinsame Vorschriften

§ 49 BeamtVG
Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
§ 50 BeamtVG
Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
§ 50a BeamtVG
Kindererziehungszuschlag
§ 50b BeamtVG
Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 50c BeamtVG
Kinderzuschlag zum Witwengeld
§ 50d BeamtVG
Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 50e BeamtVG
Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 50f BeamtVG
Abzug für Pflegeleistungen
§ 51 BeamtVG
Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 52 BeamtVG
Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 53 BeamtVG
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 53a BeamtVG
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
§ 54 BeamtVG
Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 55 BeamtVG
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 55a BeamtVG
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen
§ 56 BeamtVG
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
§ 57 BeamtVG
Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
§ 58 BeamtVG
Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 59 BeamtVG
Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 60 BeamtVG
Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 61 BeamtVG
Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
§ 62 BeamtVG
Anzeigepflicht
§ 62a BeamtVG
Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten
§ 63 BeamtVG
Gleichstellungen


Abschnitt 8

Sondervorschriften



Abschnitt 9

Versorgung besonderer Beamtengruppen



Abschnitt 10

Übergangsvorschriften

§ 69 BeamtVG
Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69a BeamtVG
Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69b BeamtVG
Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
§ 69c BeamtVG
Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
§ 69d BeamtVG
Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
§ 69e BeamtVG
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69f BeamtVG
Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
§ 69g BeamtVG
Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69h BeamtVG
Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
§ 69i BeamtVG
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
§ 69j BeamtVG
Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
§ 69k BeamtVG
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
§ 69l BeamtVG
Übergangsregelung zu § 55
§ 69m BeamtVG
Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
§ 69n BeamtVG
Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen


Abschnitt 11

Anpassung der Versorgungsbezüge



Abschnitt 12

(weggefallen)



Abschnitt 13

Übergangsvorschriften alten Rechts



Abschnitt 14

Schlussvorschriften


(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1982 +++)
(+++ Änderungen aufgrund EinigVtr: Vgl. § 107a +++)
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. BeamtVG Anhang EV +++)
(+++ Weitere Maßgaben vgl. BeamtVÜV +++)

Ermächtigung Neufassung BBG vollzogen gem. Bek. v. 3.1.1977 I 1

Ermächtigung Neufassung BRRG vollzogen gem. Bek. v. 3.1.1977 I 21

Ermächtigung Neufassung BeamtVG vollzogen gem. Bek. v. 24.2.2010 I 150

Überschrift: IdF d. Art. 3 Nr. 1 G v. 29.7.2008 I 1582 mWv 1.1.2008
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