AtVfV

Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.5.1982 +++)

Die V wurde aufgrund des § 7 Abs. 4 Satz 3 u. Abs. 5, des § 7a Abs. 2 u. des § 54 d. Atomgesetzes idF d. Bek. v. 31.10.1976 I 3053 vom Bundesminister des Innern erlassen.
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