BT-Drucksache 18/828

Position der Bundesregierung zum weiteren Verlauf der Verhandlungen zum Transatlantic Trade and Investment Partnership und den ökonomischen Auswirkungen

Vom 11. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/828
18. Wahlperiode 11.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Dröge, Annalena Baerbock, Dr. Thomas Gambke,
Dieter Janecek, Dr. Julia Verlinden, Jürgen Trittin, Dr. Frithjof Schmidt,
Manuel Sarrazin, Bärbel Höhn, Uwe Kekeritz, Sven-Christian Kindler,
Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner,
Harald Ebner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink,
Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen),
Renate Künast, Dr. Tobias Lindner, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus,
Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Corinna Rüffer, Elisabeth Scharfenberg, Kordula
Schulz-Asche, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Walter-Rosenheimer
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Position der Bundesregierung zum weiteren Verlauf der Verhandlungen
zum Transatlantic Trade and Investment Partnership und den ökonomischen
Auswirkungen

Die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP werden
im Jahr 2014 konkret. Nachdem im Jahr 2013 in erster Linie beiderseitig
Positionen ausgetauscht wurden, beginnen mit der Verhandlungsrunde im Früh-
jahr 2014 die eigentlichen Verhandlungen zwischen den USA und der EU.
Am 20. Januar 2014 hat die Europäische Kommission in Person von Handels-
kommissar Karel De Gucht angekündigt, die Verhandlungen zum Investitions-
schutz-Kapitel für einen Zeitraum von drei Monaten auszusetzen. Nachdem ver-
stärkt in der Öffentlichkeit über die Notwendigkeit und die möglichen Auswir-
kungen einer solchen Klausel und zukünftigen Gesetzgebung diskutiert wurde,
versprach Karel De Gucht, dazu ab Anfang März 2014 in einen Dialog mit der
Zivilgesellschaft zu treten.
Eines der Hauptargumente für den Abschluss eines ambitionierten Abkommens
ist das Versprechen, dadurch Wirtschaftswachstum zu generieren und Arbeits-
plätze zu schaffen. Diese Chancen könnten sich etwa aus einfacheren Markt-
zugängen für kleine und mittlere Unternehmen oder die Harmonisierung von
industriellen Normen ergeben. Die Wachstumsprognosen werden allerdings
vielfach angezweifelt – zumal vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kom-
mission mehrfach öffentlich bestätigt hat, dass es ihr Ziel ist, dass es am Ende
der […] Verhandlungen zu TTIP in keinem Fall zu einer Absenkung oder Aus-
höhlung existierender Standards kommen darf (Dr. Sabine Stephan „TTIP –
Wagnis für wenig Wachstum“ vom 15. Oktober 2013 sowie www.europa.eu/
trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/index_de). Die spezifischen
Auswirkungen auf verschiedene Branchen sind dabei ebenso unklar wie der
Umgang mit nicht im Abkommen geregelten Fragen im Anschluss an einen
eventuellen Vertragsabschluss.

Drucksache 18/828 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

Ratifizierungsprozess eines Freihandelsabkommens zwischen den USA und der
EU
1. Wird es sich bei TTIP um einen völkerrechtlichen Vertrag handeln, der den

Regeln der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) unterliegt,
was bedeuten würde, dass der Deutsche Bundestag nur eingeschränkt nach
§ 7 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deut-
schem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)
unterrichtet werden müsste?

2. Was unternimmt die Bundesregierung, um ihre Rechtsauffassung, die sie in
der Bundestagsdrucksache 17/14787 vertritt, wonach „[sie] davon aus[geht],
dass es sich um ein gemischtes Abkommen handeln wird, bei dem die Euro-
päische Union sowie ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind“, dahin-
gehend abschließend zu klären, dass sie hierüber eine definitive Aussage tref-
fen kann?

3. Kann sie für diese Klärung einen Zeitplan vorlegen?
4. Wie ist der Verhandlungs- bzw. Meinungsstand auf EU-Ebene zu der Frage,

ob das Abkommen als gemischtes Abkommen abgeschlossen wird?
Wie ist hierzu insbesondere die Position der Europäischen Kommission?

5. Falls die Bundesregierung davon ausgeht, dass es sich bei TTIP um ein ge-
mischtes Abkommen handeln wird (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14787),
geht sie ebenfalls davon aus, dass von TTIP Regulierungsbereiche betroffen
sein werden, welche in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der
Bundesländer fallen?

6. Welche Verhandlungsgegenstände der im Verhandlungsmandat aufgeführten
Themen fallen nach Ansicht der Bundesregierung nicht vollständig in den
handelspolitischen oder einen anderen Kompetenzbereich der EU?

7. Sieht die Bundesregierung einen Unterschied zwischen der Rechtsauffas-
sung, die die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/14787 hinsicht-
lich des Ratifizierungsprozesses geäußert hat, und der Darstellung der Euro-
päischen Kommission wonach „[ein endgültiges Abkommen] […] vom Rat
sowie vom Europäischen Parlament geprüft und angenommen oder abgelehnt
[wird]“ (www.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/
index_de)?
Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Unterschied?

8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass nicht nur der Deutsche Bundestag,
sondern auch der Bundesrat der Ratifikation des transatlantischen Freihan-
delsabkommens nach Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) zustim-
men muss?
Wenn ja, auf welche Bestimmungen im Abkommen führt sie dies zurück?

9. Geht die Bundesregierung analog mit einem großen Teil der juristischen
Literatur (z. B. Christian Tietje, Die Außenwirtschaftsverfassung der EU
nach dem Vertrag von Lissabon, 2009, S. 16 m. w. Nachw.) davon aus, dass
so genannte Portfolio-Investitionen (Unternehmensbeteiligungen von weni-
ger als 10 Prozent) nicht unter den Begriff der ausländischen Direktinvesti-
tionen in Artikel 207 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) fallen und daher ein Handelsabkommen, das
sich auch auf diese Portfolio-Investitionen erstrecken sollte, zwingend als
gemischtes Abkommen abzuschließen wäre?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/828
10. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein fertig ausgehandeltes und
ratifiziertes Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA eine
Klausel enthalten sollte, welche es Vertragspartnern ermöglicht, nach er-
folgtem Inkrafttreten des Abkommens davon zurückzutreten?

11. Plant die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission für eine
solche Ausstiegsoption einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?

12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Vertragswerk, welches keine
Ausstiegsoption vorsieht, nicht in Kraft treten sollte?

13. Erwartet die Bundesregierung durch das Inkrafttreten von TTIP eine Ein-
schränkung der zukünftigen Regulierungskompetenz für die nationalen und
europäischen Gesetzgeber?
Wenn ja, in welchen Bereichen?

14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von EU-Handelskommissar
Karel De Gucht, wonach die Einrichtung eines „Regulatory Cooperation
Council“ zur langfristigen Harmonisierung von Schutzstandards zwischen
den USA und der EU „größere Kompatibilität der Regime befördert“ (siehe
New York Times vom 10. Oktober 2013, www.nytimes.com/)?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aufgabe, die Kompe-
tenzen und die Besetzung des geplanten Regulatory Cooperation Council?

16. Sieht sich die Bundesregierung dazu in der Lage, eine Einschätzung des
Einflusses eines solchen Regulatory Cooperation Councils auf Basis ihrer
eigenen Informationsgrundlage und/oder dem Positionspapier der EU-Ver-
handlungsgruppe vorzunehmen (Position Paper on Chapter on Regulatory
Coherence, www.corporateeurope.org/)?

17. Teilt die Bundesregierung die Sorge von Interessengruppen wie Corporate
Europe, wonach die Einrichtung eines Regulatory Cooperation Council zu
einem unverhältnismäßigen Einfluss von Wirtschaftsverbänden auf den
fortlaufenden Prozess der Harmonisierung von Regulierungen führen
könnte, und wie begründet sie ihre Position (Corporate Europe, www.
corporateeurope.org/)?

18. In welchem Rahmen und zu welchen Zeitpunkten plant die Bundesregie-
rung, die Öffentlichkeit über die fortlaufenden Verhandlungen zum Frei-
handelsabkommen zu informieren (bitte konkret Art, Umfang und Zeit-
pläne angeben)?

19. Wann rechnet die Bundesregierung derzeit mit dem Abschluss der Verhand-
lungen über TTIP?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission,
die von einem Abschluss der Verhandlungen im ersten Halbjahr 2015 aus-
geht (Protokoll 18/3 des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deut-
schen Bundestages)?
Wenn nein, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung ge-
gen diesen Abschluss?

20. Besitzt die Bundesregierung derzeit Zugang zu den US-Verhandlungsdoku-
menten für die jeweiligen TTIP-Verhandlungsrunden?
Falls nein, inwieweit hat die Bundesregierung versucht, Zugang zu diesen
Verhandlungsdokument zu erlangen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von den
USA vorgelegten Angeboten, und inwieweit plant die Bundesregierung
diese Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen?

Drucksache 18/828 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Einbindung nationaler Parlamente und Transparenz des Konsultationsprozesses
der Europäischen Kommission zum Thema Investitionsschutz
21. Hat die Bundesregierung konkretere Informationen darüber, ob der am

20. Januar 2014 angekündigte, auf Basis eines von der EU vorgeschlagenen
Textes zur Frage von Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsge-
richtsverfahren stattfindende Konsultationsprozess nach dem Standardver-
fahren der EU zur Konsultation im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen
verläuft?

22. Welches politische Gewicht misst die Bundesregierung dem von der Euro-
päischen Kommission am 21. Januar 2014 angekündigten Konsultations-
prozess bei?
Welche Bedeutung wird das Ergebnis des Konsultationsprozesses für die
inhaltliche Positionierung der Bundesregierung haben?

23. Wird die Bundesregierung den Konsultationsprozess durch eigene Informa-
tionsangebote begleiten, um eine höhere Aufmerksamkeit und Beteiligung
der Bevölkerung an dem Konsultationsprozess zu erzielen?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, und bis wann?

24. Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Europäische Kommission plant,
die Ergebnisse des Konsultationsprozesses in die weiteren Verhandlungen
einfließen zu lassen, und wird die Bundesregierung konkrete Vorschläge
zum Umgang mit den Ergebnissen machen?

25. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es nicht nur beim Investi-
tionsschutz, sondern auch bei anderen Themenbereichen der Verhandlun-
gen öffentliche Beratungen stattfinden?
Wenn nein, warum nicht?

26. a) Wurden die Vertreter der Mitgliedstaaten für Angelegenheiten, die in
ihre Zuständigkeit fallen, auf die im Verhandlungsmandat/Ratsdok.
7399/13 verwiesen wird, bereits benannt?

b) Hat Deutschland einen Vertreter benannt, und wenn ja, wen?
c) Nimmt diese Person an den Verhandlungen teil?

Ökonomische Effekte und Ziele des Abkommens
27. Ist die Bundesregierung der gleichen Ansicht wie die Europäische Kommis-

sion (www.europa.eu „Wie kann Europa von der TTIP profitieren“), dass
das wichtigste bzw. eines der wichtigsten Ziele der avisierten Handels- und
Investitionspartnerschaft mit den USA die Schaffung von Wachstum und
Arbeitsplätzen sei?
a) Wenn nein, welches ist aus Sicht der Bundesregierung das wichtigste

Ziel von TTIP?
b) Wenn ja, welche Wachstums- und Arbeitsplatzeffekte erwartet die Bun-

desregierung nach gegenwärtigen Stand der Verhandlungen?
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Prof. Gabriel

Felbermayr, Leiter der Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie zu Dimensionen und Auswirkungen eines Freihan-
delsabkommens zwischen der EU und den USA, in der ARD-Sendung
„Monitor“ vom 30. Januar 2014, dass die Effekte auf Wirtschaftswachstum
und Beschäftigung selbst im optimistischsten Szenario klein sind?

29. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Mitgliedstaaten bzw.
Regionen der EU in welchem Umfang mit Effekten auf Wirtschaftswachs-
tum und Beschäftigung rechnen können (bitte konkret auflisten)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/828
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Branchen damit rech-
nen können, durch das Inkrafttreten von TTIP wirtschaftliche Vorteile zu er-
langen (bitte konkret auflisten)?

31. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Branchen damit rech-
nen müssen, durch das Inkrafttreten von TTIP wirtschaftliche Nachteile zu
erfahren (bitte konkret auflisten)?

32. Welche positiven und negativen Effekte werden für die Umsatzentwicklung
kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in der EU durch TTIP
erwartet?

33. Wie hoch fallen die mit TTIP verbundenen geschätzten Umsatzsteigerun-
gen für große Unternehmen in der EU aus?
Welche Risiken birgt TTIP für große Unternehmen?

34. Durch welche anderen konkreten Maßnahmen erhofft sich die Bundesregie-
rung jenseits der Beseitigung tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse
einen Wachstumsimpuls für die deutsche und europäische Konjunktur (bitte
auflisten)?

35. Kann die Bundesregierung beziffern, welche Wachstumsimpulse von einem
erfolgreich abgeschlossenen und ins Recht gesetzten transatlantischen Frei-
handelsabkommen zu erwarten sind, wenn darin keinerlei Abschwächun-
gen, Einschränkungen oder Umgehungen bestehender Standards in den
Bereichen Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutz sowie von Sozial- und
Gesundheitsstandards enthalten sind?

36. Warum stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/632,
Frage 30) die Ergebnisse der Studie des ifo Instituts im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit Blick auf die
negativen Auswirkungen von TTIP auf Drittstaaten in Frage, in dem sie
Gegenstudien anführt, die positive Auswirkungen auf Drittstaaten prognos-
tizieren?

37. Stellt die Bundesregierung analog dazu die Wachstumsprognosen für
Deutschland und Europa infrage?

38. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um negative wirtschaft-
liche Effekte durch TTIP auf Entwicklungs- und Schwellenländer zu ver-
meiden?
Spielen die vermuteten negativen Effekte von TTIP auf den Textilsektor
Mexikos oder die Landwirtschaft Chiles (www.zeit.de „Die Revanche des
Nordens“ vom 15. Februar 2014) bei den Verhandlungen eine Rolle?
Wenn ja, in welcher Weise?

39. Können nach Einschätzung der Bundesregierung Bestimmungen eines Frei-
handelsabkommens zwischen der EU und den USA im Rahmen von WTO-
Verhandlungen (WTO = World Trade Organization) infrage gestellt werden,
oder sind die zwischen der EU und den USA gefundenen Bestimmungen
bei Verhandlungen innerhalb der WTO als gegeben zu akzeptieren?
a) Welche Initiativen plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren

für die WTO-Welthandelsrunde?
b) Plant die Bundesregierung Fragen nach nichttarifären Handelshemm-

nissen auch in der WTO wieder auf die Tagesordnung zu setzen, und in
welchem Verhältnis stünden dann die Verhandlungen in der WTO zu den
gefundenen TTIP-Bestimmungen?

Drucksache 18/828 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Auswirkungen auf einzelne Sektoren der europäischen Wirtschaft
40. Sind der Bundesregierung neben dem kulturellen und audiovisuellen Sektor

weitere Sektoren bekannt, die von den Verhandlungen zwischen der Euro-
päischen Kommission und der US-amerikanischen Verhandlungsdelegation
ausgeschlossen sind (bitte auflisten)?

41. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass im Rahmen der Verhandlungen
zu TTIP auch über die Möglichkeit der Streichung von Subventionen debat-
tiert werden sollte, und wenn ja, in welchen Bereichen?

42. Falls nein, weshalb nicht (bitte begründen)?
43. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Harmonisierung und der Aus-

bau der europäischen Finanzmarktregulierung Teil der Verhandlungen zu
TTIP sein sollten?
Falls nein, weshalb nicht (bitte begründen)?

44. Welche Auswirkungen wird TTIP laut Ansicht der Bundesregierung auf
arbeitsrechtliche Standards in Deutschland und anderen europäischen Mit-
gliedsländern haben?

45. In welchen Punkten können nach Ansicht der Bundesregierung die TTIP-
Verhandlungen der Harmonisierung und dem Ausbau der europäischen
Finanzmarktregulierung Begrenzungen auferlegen?

Berlin, den 11. März 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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