BT-Drucksache 18/8079

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen jetzt angehen

Vom 13. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8079
18. Wahlperiode 13.04.2016
Antrag
der Abgeordneten Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Kerstin Andreae, Lisa
Paus, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Ekin Deligöz, Dr. Thomas
Gambke, Dr. Gerhard Schick, Annalena Baerbock, Kai Gehring, Brigitte
Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Julia Verlinden und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen jetzt angehen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach jahrelangen internen Beratungen haben sich die Ministerpräsidentinnen und
-präsidenten der Länder am 3. Dezember 2015 auf der Ministerpräsidentenkonferenz
endlich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Neuregelung der Bund-Länder-Fi-
nanzbeziehungen geeinigt. Eine Reaktion der Bundesregierung bleibt seitdem aus.
Dabei hatte sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, den
Länderfinanzausgleich gemeinsam mit den Ländern und unter Einbeziehung der
Kommunen bis Mitte der Legislaturperiode zu reformieren. Ebenfalls bis Mitte der
Legislaturperiode sollten die Voraussetzungen für die Konsolidierung und dauer-
hafte Einhaltung der neuen Schuldenregeln in den Länderhaushalten geschaffen sein.
Nichts von dem ist bislang erreicht. Inzwischen steht zu befürchten, dass die nötigen
Reformen nicht einmal bis Ende der Legislaturperiode abgeschlossen sein werden.
Diese Unsicherheit ist für die Finanzplanung der Bundesländer und für das Ver-
trauen der Bürgerinnen und Bürger in die Finanzverfassung unseres Landes fatal.
Der jetzige Vorschlag der Länder ist weitreichend und würde den Charakter unseres
föderalen Miteinanders nachhaltig verändern. Allen voran durch die beabsichtigte
Streichung des Artikels 107 Absatz 2 Grundgesetz ist ein Kernbestand unseres Fö-
deralismus betroffen. Dieser Absatz regelt bisher, dass die Länder selbst solidarisch
füreinander einstehen. Diese ländereigene Solidarität gegen eine stärkere Bundes-
förderung einzutauschen, könnte unseren Föderalismus nachhaltig schwächen. Eine
solch grundlegende Entscheidung über die Verfasstheit unseres Föderalismus bedarf
einer breiten politischen Debatte und darf nicht hinter verschlossenen Türen stattfin-
den. Nur ein geordnetes parlamentarisches Verfahren kann diesem Anspruch genü-
gen.
Wenn für die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen die Verfassung ange-
passt werden soll, wäre es insbesondere sinnvoll, in dem Verfahren besonders drin-
gende Themen ebenfalls zu diskutieren. Hierzu gehört beispielsweise, die Altschul-
denproblematik mit ihren hohen Zinsbelastungen anzugehen, das Kooperationsver-
bot im Bildungsbereich komplett zu beenden und die Effizienz der Steuerverwaltung

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Drucksache 18/8079 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
zu steigern, etwa durch eine stärkere Konzentration der Kompetenzen auf Bundes-
ebene. In Zeiten, in denen es national wie international darum geht, großen Unter-
nehmen die Steuerumgehungsmöglichkeiten zu nehmen, ist es anachronistisch, wei-
terhin an 16 verschiedenen Ländersteuerverwaltungen festzuhalten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

dem Deutschen Bundestag bis Ende Juni 2016 einen Gesetzentwurf zur Beratung
vorzulegen, welcher die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen regelt.

Berlin, den 12. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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