BT-Drucksache 18/7094

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 18/6979, 18/7093 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes

Vom 16. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7094
18. Wahlperiode 16.12.2015

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg,
Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic,
Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

– Drucksachen 18/6879, 18/7093 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Gesetzentwurf lässt dringend notwendige Regelungen zur Verbesserung der
Transparenz der Parteienfinanzierung und zur Verhinderung eines übermäßigen Ein-
flusses wirtschaftlicher Interessengruppen außer Acht.

Mehr Transparenz ist bei Spenden an Parteien vonnöten, damit Bürgerinnen und
Bürger erkennen können, ob eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen er-
folgt. Eine Regelung des Sponsoring – definiert als Zuwendung von Geld oder geld-
werten Vorteilen zur Förderung einer Partei, mit der die Zuwendenden als Gegen-
leistung eine Förderung eigener Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit erlan-
gen wollen – ist überfällig. Hierdurch wird eine Umgehung der Spendenannahme-
verbote verhindert.

Die Willensbildung in der Demokratie vollzieht sich über die Beteiligung und das
Engagement gleichberechtigter Bürgerinnen und Bürger und nicht von wirtschaftli-
chen Machtgruppen. Zu verhindern gilt es, dass Unternehmen auf Parteien und damit
die politische Willensbildung durch Spenden Einfluss gewinnen.

Die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO)
aus deren Bericht zur Evaluierung der Transparenz der Parteienfinanzierung in
Deutschland werden ernst genommen und umgesetzt.

Drucksache 18/7094 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

II. Der Deutsche Bundestag ist deshalb entschlossen,

sich ein Beispiel zu nehmen an dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/11877 und Änderungen des Parteiengeset-
zes zur Verbesserung der Transparenz der Parteienfinanzierung zu beschließen. Da-
bei werden

• die Veröffentlichungsgrenzen für Zuwendungen deutlich herabgesetzt, so dass
für Spenden ab 5 000 Euro die Pflicht zur Nennung im Rechenschaftsbericht
sowie für Spenden ab 25 000 Euro die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung
gilt;

• eine Umgehungsmöglichkeit für diese Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung
abgeschafft, indem die Pflicht zur Veröffentlichung auch bei mehreren aufei-
nander folgenden Spenden gilt;

• die verspätete Meldung von Spenden von über 25 000 Euro sanktioniert;
• eine Regelung zum Sponsoring eingefügt und dieses den Transparenzpflichten,

die für Geldspenden bestehen, unterworfen;

• Spenden an Parteien auf natürliche Personen mit einer jährlichen Obergrenze
von 100 000 Euro pro Person beschränkt sowie

• der Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Bargeldspenden über 1 000
Euro sanktioniert.

Berlin, den 15. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.