BT-Drucksache 18/6805

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6120, 18/6124, 18/6125, 18/6126 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 24. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6805
18. Wahlperiode 24.11.2015

Änderungsantrag
der Abgeordneten Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Dr. Thomas
Gambke, Britta Haßelmann, Dieter Janecek, Uwe Kekeritz, Peter Meiwald,
Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Frithjof
Schmidt, Kordula Schulz-Asche, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Jürgen
Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6120, 18/6124, 18/6125, 18/6126 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016
(Haushaltsgesetz 2016)

hier: Einzelplan 23

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Einzelplan 23 werden folgende Titel erhöht:

− Erhöhung der Mittel für Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur,
Kapitel 23 01 Titel 687 06, auf insgesamt 500 Millionen Euro,

− Erhöhung der Mittel für die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen so-
wie andere internationale Einrichtungen und internationale Sonderorganisatio-
nen, Kapitel 23 03 Titel 687 01, um 150 Millionen Euro auf 336,8 Millionen

Euro,

− Erhöhung der Beteiligung am Welternährungsprogramm, Kapitel 23 03 Titel 687
02, um 77 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro,

− Einrichtung eines Ressortkreises Zivile Krisenprävention mit einer Beteiligung
des BMZ in Höhe von 25 Millionen Euro,

− Erhöhung der Mittel zur Förderung der entwicklungspolitischen Bildung, Kapitel
23 02 Titel 684 71, um 15 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro,

Drucksache 18/6805 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

− Stärkung des Zivilen Friedensdienstes, Kapitel 23 02 Titel 687 72, um 3 Millio-

nen Euro auf 45 Millionen Euro,

− Erhöhung der Mittel zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater
deutscher Träger, Kapitel 23 02 Titel 687 76, um 14 Millionen Euro gegenüber

dem Regierungsentwurf auf 100 Millionen Euro,

− Erhöhung des Beitrags an den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tu-
berkulose und Malaria (GFATM), Kapitel 23 03 Titel 896 07, um 90 Millionen

Euro auf 300 Millionen Euro,

− Erhöhung der Mittel für Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum Welt-
weiten Umweltschutz und zum Klimaschutz, Kapitel 23 03 Titel 896 09, um

75 Millionen Euro auf 368,1 Millionen Euro,

− Stärkung von Forschung, Untersuchung und Ähnlichem, Kapitel 23 05 Titel
544 01, um 4 Millionen Euro auf 11 Millionen Euro,

− Erhöhung der Mittel für den Internationalen Klima- und Umweltschutz, Kapitel
23 10 Titel 687 01, um 175 Millionen Euro auf 341 Millionen Euro.

Berlin, den 23. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Krisenherde dieser Welt und der Tatsache, dass über 60 Millionen Men-
schen auf der Flucht vor Vertreibung, Krieg und existentieller Not sind, muss Deutschland ein deutliches Signal
an die Weltgemeinschaft senden. Die Aufstockung des BMZ-Etats um 880 Millionen Euro von 2015 auf 2016
ist dafür nicht ausreichend. Das internationale Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens in die Entwick-
lungsarbeit zu investieren, wird hiermit weiter von der Koalition verfehlt. Die ODA-Quote verharrt bei unge-
fähr 0,4 Prozent. Zudem gehen nur circa 35 Prozent der deutschen ODA auch wirklich an die ärmsten Staaten.
Diesen Anteil wollen wir langfristig auf 50 Prozent steigern. Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN stellt in diesem Haushalt über die Etats der Bundesministerien für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, für Gesundheit und des Auswärtigen Amts
mehr als 1,2 Milliarden Euro an zusätzlichen ODA-Mitteln und 500 Millionen Euro für den internationalen
Klimaschutz ein. Um das ODA Ziel verlässlich bis zum Ende des Jahrzehnts zu erreichen, ist eine jährliche
Erhöhung um 1,7 Milliarden Euro genau der Weg, den man beschreiten muss. Die Bundestagsfraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN stellt sich der internationalen Verantwortung und macht dies mit ihren Haushaltsanträ-
gen deutlich.

Schwerpunkte im BMZ-Etat sehen wir angesichts der gegenwärtigen Krisen und Konflikte in der Stärkung der
Mittel für Wiederaufbau und Infrastrukturmaßnahmen. Der derzeitige Bedarf ist weit höher als der Mittelansatz
nach den Beratungen. Die bündnisgrüne Fraktion fordert hier einen Ansatz von 500 Millionen Euro. Besonders
in den Flüchtlingslagern der Anrainerstaaten Syriens und des Iraks war in 2015 die Versorgungssituation ver-
heerend. Das Welternährungsprogramm (WEP) musste seine Nahrungsmittelrationen herunterfahren, eine ka-
tastrophale Entscheidung, die aufgrund der schlechten dauerhaften Finanzierung entstanden ist. Deutschland

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6805
hat zwar unterjährig sowohl dem WEP als auch dem UNHCR in großem Umfang Mittel zukommen lassen,
notwendig ist aber eine dauerhafte Erhöhung der freiwilligen Beiträge, um den Hilfswerken eine Planbarkeit
zu ermöglichen. Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb einen Aufwuchs der
Vereinten Nationen von 150 Millionen Euro und des WEP von 77 Millionen Euro.

In einer Zeit, in der weltweit Millionen von Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen, hängen
Hunger, gewaltsame Konflikte, Verlust der Biodiversität, Klimakrise, Armuts- und Ressourcenkrisen eng zu-
sammen. Globale Gerechtigkeit und Klimaschutz lassen sich nicht getrennt voneinander erreichen. Viele Men-
schen des globalen Südens leiden schon jetzt unter den Auswirkungen des Klimawandels. Auf der Klimakon-
ferenz der Vereinten Nationen in Paris (COP 21) muss die Staatengemeinschaft einen gewichtigen Beitrag dazu
leisten, dass die Welt einen nachhaltigen Entwicklungspfad einschlägt. Hierzu gehört nicht nur eine verbindli-
che Einigung auf eine wirksame Minderung von Treibhausgasemissionen, sondern auch eine Unterlegung mit
finanziellen Mitteln. Für den fairen deutschen Anteil am Kopenhagen-Versprechen, ab 2020 100 Milliarden
USD jährlich für den internationalen Klimaschutz zur Verfügung zu stellen, muss von der Bundesregierung ein
Plan dargelegt werden. Dabei dürfen sich Klimagelder und die Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit
nicht kannibalisieren. Die beiden Bereiche dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Indem wir jährlich
1,2 Milliarden Euro für die Entwicklungszusammenarbeit und 500 Millionen Euro für die internationale Kli-
mafinanzierung zusätzlich im Bundeshaushalt veranschlagen, zeigen wir, wie bis 2020 beide Ziele zu erreichen
sind.

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