BT-Drucksache 18/4180

Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste

Vom 27. Februar 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4180
18. Wahlperiode 27.02.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Nicole
Gohlke, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Thomas Lutze, Cornelia Möhring,
Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Azize Tank, Dr. Axel Troost,
Kathrin Vogler, Dr. Sahra Wagenknecht, Harald Weinberg, Katrin Werner,
Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste

Im Jahr 2009 haben die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die Ge-
werkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit einer neuen Entgelttabelle
und den Regelungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz bzw. zur betrieb-
lichen Gesundheitsförderung für die Beschäftigten in den Sozial- und Erzie-
hungsdiensten deutliche Verbesserungen erreichen können. Die GEW hat mit
anderen Akteuren den Regelungsinhalt eines Bundeskitaqualitätsgesetzes um-
rissen. Die Handlungen der beiden Gewerkschaften verfolgen das Ziel, die Ar-
beitsbedingungen für die Sozial- und Erziehungsdienste und damit letztendlich
auch die Situation für die betroffenen Familien und Kinder zu verbessern.
Dieses Jahr werden ver.di und GEW der gestiegenen Bedeutung der Sozial- und
Erziehungsberufe für die Gesellschaft Rechnung tragen und in einer Aufwer-
tungstarifrunde thematisieren. Bessere Bezahlung, höhere Eingruppierung und
zeitgemäße Tätigkeitsmerkmale sind ihre Kernforderungen. Neben der Aufwer-
tung der Sozial- und Erziehungsdienste steht die ungelöste Frage deren Höher-
gruppierung im Zentrum der diesjährigen Tarifrunde.
Die Aufwertungstarifrunde berührt wichtige gesellschaftspolitische Kernfragen.
Es geht um eine Auseinandersetzung für bessere Arbeitsverhältnisse in einer
stark weiblich geprägten Dienstleistungsbranche. Erziehungs- und Sozialarbeit
wird unterbewertet, unterdurchschnittlich bezahlt und nicht selten in Teilzeit
atypisch organisiert. Die Auseinandersetzung soll ver.di und GEW zufolge nicht
nur ein Kampf für bessere Jobs sein, sondern auch eine Debatte über die Auf-
wertung von bisher weiblich geprägter Dienstleistungsarbeit auslösen. Nicht zu-
letzt soll in der Tarifrunde die Bedeutung einer starken sozialen Infrastruktur für
die Gesellschaft Gegenstand der Auseinandersetzung sein. Es gibt an einzelnen
Stellen Fachkräfteengpässe, was die Beschäftigten spüren. Gut funktionierende
öffentliche Dienstleistungen sind für eine funktionierende Gesellschaft notwen-
dig, und gute Arbeit hat ihren Preis.
Alle Fragen dieser Kleinen Anfrage nach Beschäftigten in den Berufen der
Sozial- und Erziehungsdienste beziehen sich auf Kinderpflegerinnen und Kin-
derpfleger, Erzieherinnen und Erzieher, Heilerzieherinnen und Heilerzieher,
Leiterinnen und Leiter, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Sozialpäda-
goginnen und Sozialpädagogen gemäß dem systematischen Verzeichnis der
Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2010, Berufsklassifikation „Erziehung,
Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ – Nr. 831. Falls keine Daten nach der Be-

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rufsklassifikation vorliegen, bitten die Fragesteller, entsprechende Daten der
Wirtschaftsklassifikation für „Erziehung und Unterricht“ – P 85 – gemäß der
Wirtschaftsklassifikation des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 zu
verwenden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in

Deutschland in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste tätig (bitte
nach Vollzeit/Teilzeit, Geschlecht, Alter, Bundesland und Arbeitgeber – frei,
kirchlich, öffentlich – differenzieren; die öffentlichen Arbeitgeber bitte nach
Bund, Ländern und Kommunen differenzieren)?
Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum von 2004 bis 2014 entwickelt?

2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl der be-
fristet und unbefristet Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und Erzie-
hungsdienste (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die
vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter sowie Bund
und Ländern differenzieren)?

3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der be-
fristet und unbefristet Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und Erzie-
hungsdienste (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die
vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter sowie Bund
und Ländern differenzieren)?

4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der befristeten
Arbeitsverträge bei den Neueinstellungen in den Berufen der Sozial- und Er-
ziehungsdienste im Zeitraum von 2004 bis 2014 (bitte nach Geschlecht, Alter
und Bundesland differenzieren)?
Wie hoch war im gleichen Zeitraum die Übernahmequote?

5. Wie viele Leiharbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste sowie speziell bei den Erzieherin-
nen und Erziehern von 2004 bis 2014 tätig (bitte jährlich ausweisen und nach
Geschlecht, Alter, Bund und Ländern differenzieren)?

6. Wie viele Leiharbeitsverhältnisse in den Berufen der Sozial- und Erziehungs-
dienste sowie speziell bei den Erzieherinnen und Erziehern werden nach
Kenntnis der Bundesregierung nach weniger als drei Monaten und mehr als
drei Monaten beendet (bitte für den letzten verfügbaren Zeitraum in absolu-
ten Zahlen und in Prozent angeben), und wie lang ist die durchschnittliche
Beschäftigungsdauer in der Arbeitnehmerüberlassung in den Berufen der So-
zial- und Erziehungsdienste sowie speziell bei den Erzieherinnen und Erzie-
hern?

7. Wie viele Beschäftigte in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste be-
finden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in einem geringfügigen Be-
schäftigungsverhältnis, wie viele haben eine sozialversicherungspflichtige
Teilzeitarbeit, und wie viele haben eine Vollzeitarbeit (bitte nach Geschlecht,
Alter und Bundesland differenzieren)?
Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum von 2004 bis 2014 entwickelt?

8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Ar-
beitszeit von Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste
(bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie jeweils die vergangenen
zehn Jahre darstellen; bitte nach Vollzeit/Teilzeit, Geschlecht, Alter und Bun-
desland differenzieren)?

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9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen in
den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste sowie speziell bei den Er-
zieherinnen und Erziehern seit dem Jahr 2004 entwickelt (bitte sowohl die
absoluten Zahlen als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und
nach Teilzeit und Vollzeit unterscheiden)?

10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahlen und die
Anteile von Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und Erziehungs-
dienste sowie speziell bei Erzieherinnen und Erziehern vor, die überlange
Arbeitszeiten, Samstags- und Wochenendarbeit, Arbeitszeiten am Abend
und in der Nacht oder in Schichtmodellen haben (bitte die jüngst verfüg-
baren Daten angeben sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte
nach Alter, Geschlecht sowie Bund und Ländern differenzieren)?

11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Arbeit auf Abruf in
den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste sowie speziell bei Erziehe-
rinnen und Erziehern vor, und wie hat sich Arbeit auf Abruf in den vergan-
genen zehn Jahren entwickelt?

12. Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste sowie
speziell bei den Erzieherinnen und Erziehern seit dem Jahr 2004 geleistet,
und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zur Gesamtwirtschaft dar (bitte
jährlich ausweisen und nach Geschlecht, Alter und Bundesländern differen-
zieren)?
Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht die Zahl der bezahlten Überstun-
den bei den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste sowie speziell bei
den Erzieherinnen und Erziehern?

13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche
Bruttomonatsentgelt von Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und Er-
ziehungsdienste, und wie hoch ist dieses Entgelt im Vergleich dazu in der
Gesamtwirtschaft?
Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum von 2004 bis 2014 entwickelt?

14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Stundenlohn und das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt von Erziehe-
rinnen, und wie hoch sind diese im Vergleich zu den fünf am stärksten von
Frauen besetzten Berufen und zu den anderen Fachschulberufen?
Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum von 2004 bis 2014 entwickelt?

15. Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn und das Bruttomonatsent-
gelt der Erzieherinnen im Vergleich zu den fünf am stärksten von Männern
besetzten Berufen bei vergleichbarer Qualifikation, und wie haben sich
diese Zahlen im Zeitraum von 2004 bis 2014 entwickelt?

16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Niedrig-
lohnbeziehenden in Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste sowie
speziell bei den Erzieherinnen und Erziehern (bitte die jüngst verfügbaren
Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte
nach Geschlecht, Alter sowie Bund und Ländern differenzieren)?

17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Niedrig-
lohnbeziehenden in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste sowie
speziell bei den Erzieherinnen und Erziehern, und wie hoch ist der Anteil
im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren
Daten angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte
nach Geschlecht, Alter sowie Bund und Ländern differenzieren)?

Drucksache 18/4180 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl und den Anteil
von Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste so-
wie speziell bei den Erzieherinnen und Erziehern, die ergänzend zu ihrem
Lohn aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) beziehen (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben und jährlich
rückwirkend bis zum Jahr 2007 darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter
sowie Bund und Ländern differenzieren)?

19. Wie hoch waren seit dem Jahr 2007 jeweils die Finanzmittel, die für auf-
stockende Leistungen nach dem SGB II für Beschäftigte in Berufen der So-
zial- und Erziehungsdienste verausgabt wurden (bitte für jedes Jahr einzeln
angeben)?

20. Welche Tarifgefüge finden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel
Anwendung bei kommunalen, freien und karitativen Trägern in den Sozial-
und Erziehungsdiensten?
Wie viele Beschäftigte in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste
erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Tariflohn nach den einzelnen
Tarifgefügen (absolut und relativ)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ecklohngruppe für
diese Beschäftigten in den jeweiligen Tarifgefügen nach fünf und nach zehn
Jahren Berufserfahrung?

21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über durchgeführte Be-
rufswechsel von Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und Erziehungs-
dienste und darüber hinaus speziell von Erzieherinnen und Erziehern vor
(wenn möglich im Vergleich zu anderen Berufsgruppen darstellen)?
Wie lange waren die Beschäftigten vor ihrem Berufswechsel in ihrem Beruf
tätig?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Motivation der
Beschäftigten zu einem Berufswechsel vor?

22. Wie hoch ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter von Beschäftigten in
den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste (bitte nach Geschlecht und
Bundesland differenzieren)?
Wie hat sich das durchschnittliche Rentenzugangsalter im Zeitraum von
2004 bis 2014 entwickelt?

23. Wie lange verbleiben Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste, differenziert nach Alters-
kohorten, im Erwerbsleben (bitte ab dem 45. Lebensjahr in Fünfjahres-
schritten und ab dem 60. Lebensjahr in einzelnen Jahren darstellen)?

24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftig-
ten in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste, die bis zum regulären
Renteneintritt im Beruf verbleiben (bitte nach Geschlecht und Bundesland
differenzieren)?

25. Wie viele Beschäftigte in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste
treten jährlich seit dem Jahr 2004 in eine Erwerbsminderungsrente bzw. in
eine Erwerbsunfähigkeitsrente ein (bitte nach Geschlecht, Alter und Bun-
desland differenzieren)?

26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Ar-
beitsunfähigkeitstage aufgrund von Erkrankungen für die Berufe der Sozial-
und Erziehungsdienste und speziell der Erzieherinnen und Erzieher vor, und
wie hoch ist diese Zahl im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die
jüngst verfügbaren Daten angeben sowie die vergangenen zehn Jahre dar-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4180
stellen; bitte nach Alter, Geschlecht sowie Bund und Ländern differenzie-
ren)?

27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die den Arbeitsunfähig-
keitstagen zugrunde liegenden Diagnosegruppen?

28. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage in Millionen aufgrund von psychischen
und Verhaltensstörungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2013 und 2014 bei Beschäftigten in den Berufen der Sozial- und Er-
ziehungsdienste und speziell bei Erzieherinnen und Erziehern, und wie stel-
len sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 2004 bis 2012 dar (bitte für
die einzelnen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen
Diagnosegruppen darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundes-
ländern differenzieren)?

29. Wie viele durchschnittliche Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte in
der Diagnosegruppe „psychische und Verhaltensstörungen“ gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 und 2014 bei Beschäftig-
ten in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste und speziell bei den
Erzieherinnen und Erziehern, und wie stellen sich diese Werte im Vergleich
zur Gesamtwirtschaft zu den Jahren 2004 bis 2012 dar (bitte für die einzel-
nen Jahre sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an allen Diagno-
segruppen darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter und nach Bundesländern
differenzieren)?

30. Welche Berufsgruppen in den Sozial- und Erziehungsdiensten weisen nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2009 bis 2014 besonders er-
höhte Durchschnittszahlen bezüglich der „Tage je 100 Versicherte“ in der
Diagnosegruppe „psychische und Verhaltensstörungen“ auf (bitte nach Ge-
schlecht differenzieren)?

31. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013
und 2014 die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch psychische Er-
krankungen in den Berufen der Sozial- und Erziehungsdienste und speziell
bei den Erzieherinnen und Erziehern verursacht wurden, und wie stellen
sich diese Werte im Vergleich zu den Jahren 2009 bis 2012 dar (bitte für die
einzelnen Jahre nach direkten und indirekten Kosten differenzieren)?

32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über spezifische Belastungs-
formen, denen Beschäftigte in den Berufen der Sozial- und Erziehungs-
dienste durch ihre Arbeit ausgesetzt sind?

33. Welche Berufe und welche Tätigkeiten in den Sozial- und Erziehungsdiens-
ten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit besonders von psychi-
schen Belastungen und arbeitsbedingtem Stress betroffen?

34. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2004 bis
2014 die Zahl der Arbeitsunfälle von Beschäftigten in den Berufen der
Sozial- und Erziehungsdienste entwickelt (bitte nach Geschlecht und Bun-
desland differenzieren)?

35. Für wie viele Kinder ist eine Erzieherin bzw. ein Erzieher nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich zuständig, und welche Fachkraft-Kind-
Relation empfehlen die Bildungsinstitutionen Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung, Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, Kultusminis-
terkonferenz, Bundeszentrale für politische Bildung und Bundesinstitut für
Berufsbildung (bitte in Betreuung für Kinder unter drei Jahren und für Kin-
der ab drei Jahren und älter sowie nach Bundesländern aufteilen)?

Drucksache 18/4180 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
36. Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis zwi-
schen mittelbarer und unmittelbarer Arbeitszeit (insbesondere Fehlzeiten
wie Urlaub, Team-Tage oder Krankheit), und inwieweit finden die Zeiten
der unmittelbaren Arbeitszeit Berücksichtigung bei der Berechnung der
Fachkraft-Kind-Relation (bitte in Betreuung für Kinder unter drei Jahren
und für Kinder ab drei Jahren und älter sowie nach Bundesländern auftei-
len)?

37. Inwieweit finden nach Kenntnis der Bundesregierung Tätigkeiten zum
Dokumentieren des Förderauftrags, der Gespräche mit Eltern, einer berufs-
begleitenden Fort- und Weiterbildung und ähnliches als weitere mittelbare
Tätigkeiten des Erziehungspersonals Berücksichtigung bei der Berechnung
der Fachkraft-Kind-Relation (bitte in Betreuung für Kinder unter drei
Jahren und für Kinder ab drei Jahren und älter sowie nach Bundesländern
aufteilen)?

38. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich eines Zusam-
menhangs der Fachkraft-Kind-Relation und der Höhe der Arbeitsbelastung
vor?

39. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über eine zunehmende
Arbeitsbelastung und Arbeitsverdichtung in den Berufen der Sozial- und
Erziehungsdienste sowie speziell bei Erzieherinnen und Erziehern vor?

40. Mit welchen Qualifikationen bzw. Ausbildungsabschlüssen sind Erziehe-
rinnen und Erzieher nach Kenntnis der Bundesregierung tätig (bitte nach
Abschluss bzw. Qualifikation sowie absolut und relativ aufschlüsseln)?
Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum von 2004 bis 2014 entwickelt?

41. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Erzieherin-
nen und Erziehern mit einer Aus- oder Fortbildung für inklusive Pädagogik
entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention?
Wie haben sich diese Zahlen im Zeitraum von 2004 bis 2014 entwickelt?

42. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihren Kenntnis-
sen über die Arbeitsbedingungen in den Berufen der Sozial- und Erzie-
hungsdienste?

Berlin, den 26. Februar 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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