BT-Drucksache 18/2919

Transparenz über die Verwendung geplanter Steuermehreinnahmen bis 2018

Vom 15. Oktober 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2919
18. Wahlperiode 15.10.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Dr. Thomas Gambke,
Kai Gehring, Dieter Janecek, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Cem Özdemir,
Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Elisabeth Scharfenberg, Markus Tressel,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Transparenz über die Verwendung geplanter Steuermehreinnahmen bis 2018

Die prognostizierten Steuereinnahmen des Bundes sollen von 2014 zu 2018 klar
steigen. Die aktuelle Finanzplanung der Bundesregierung sieht Zuwächse
von 2014 nach 2015 um 10,3 Mrd. Euro,
von 2015 nach 2016 um 14,4 Mrd. Euro,
von 2016 nach 2017 um 7,8 Mrd. Euro,
von 2017 nach 2018 um 11,1 Mrd. Euro vor.
Insgesamt geht die Bundesregierung von steigenden Steuereinnahmen vom
Haushaltsjahr 2014 zum Jahr 2018 in Höhe von 43,6 Mrd. Euro aus (311,8 Mrd.
Euro im Jahr 2018 im Vergleich zu 268,2 Mrd. Euro im Jahr 2014). Mit der
Summe der einzelnen Zuwächse von 2014 bis 2018 stehen nach dieser Annahme
rund 111 Mrd. Euro zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung (10,3 Mrd.
Euro im Jahr 2015, 24,7 Mrd. Euro im Jahr 2016, 32,5 Mrd. Euro im Jahr 2017
und 43,6 Mrd. Euro im Jahr 2018).
Die Steuereinnahmen bis zum Jahr 2018 steigen jahresdurchschnittlich um
3,8 Prozent. Diese Prognose ist riskant optimistisch und basiert auf einem ange-
nommenen realen Wirtschaftswachstum im Jahr 2014 von 1,8 Prozent, im Jahr
2015 von 2,0 Prozent und von 2016 bis 2018 von 1,4 Prozent. Steigen die Steu-
ereinnahmen nur geringfügig weniger, zum Beispiel um einen halben Prozent-
punkt, klafft im Finanzplan eine Finanzierungslücke von 14,4 Mrd. Euro. In
diesem Fall ist zu befürchten, dass die Bundesregierung weiter bei wichtigen
Investitionen in die Infrastruktur, bei Bildung und Betreuung, dem Klimaschutz
und bei den Kommunen kürzt.
Diese offiziell, trotz der beschriebenen Risiken, dem Finanzplan bis 2018 zu-
grunde liegenden 111 Mrd. Euro stellen eine beträchtliche politische „Verfü-
gungsmasse“ dar. Diese Verfügungsmasse soll ohne jegliche Anstrengung für
Ausgabenkürzungen, Subventionsabbau oder strukturelle Einnahmeverbesse-
rungen entstehen. Wofür diese Verfügungsmasse verwendet wird, ist für den
Deutschen Bundestag als Haushaltsgesetzgeber im Horizont der Finanzplanung
nur schwer nachvollziehbar. Klar ist nur, dass ein Teil dieser Verfügungsmasse
für steigende gesetzliche Leistungen und Tarifsteigerungen der Beschäftigten
verwendet wird.
Ausgabensteigerungen werden Haushaltsjahr für Haushaltsjahr fortgeschrieben
und schmälern damit die politische Gestaltungsmöglichkeit, welche die 111 Mrd.

Drucksache 18/2919 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Euro prinzipiell bieten. Für den Haushaltsgesetzgeber ist es interessant zu erfah-
ren, in welche Bereiche diese Mehreinnahmen konkret fließen – sprich: wie viele
Mittel für gesetzliche Leistungen und Verpflichtungen auf der einen Seite und
freiwillige Ausgabensteigerungen auf der anderen Seite verausgabt werden.
Nach Abzug der gesetzlich verpflichteten Ausgabensteigerungen verbleibt ein
vernebelter zweistelliger Milliardenblock von freiwilligen Ausgabensteigerun-
gen, welcher in der politischen Haushaltsberatung den Eindruck des Versickerns
ohne Prioritätensetzung erzeugt.
Grundsätzlich soll die Frage beantwortet werden, wie dieses Versickern eines
zweistelligen Milliardenbetrags ohne Prioritätensetzung durch die Bundesregie-
rung verhindert, zumindest aber gesteuert werden kann. Wie kann der Haushalts-
gesetzgeber politisch das Heft des Handelns und Gestaltens zurückerlangen?
Wie kann sich der Haushaltsgesetzgeber auf der Ausgabenseite Spielräume er-
halten, um die nötigen Zukunftsinvestitionen zu finanzieren?
Die Ausgaben im Finanzplan des Bundes (Bundestagsdrucksache 18/2001) stei-
gen von 296,5 Mrd. Euro (Soll 2014) auf 329,3 Mrd. Euro (Soll 2018). Die ak-
tuelle Finanzplanung der Bundesregierung sieht Zuwächse
von 2014 nach 2015 um 3,0 Mrd. Euro,
von 2015 nach 2016 um 11,1 Mrd. Euro,
von 2016 nach 2017 um 9,3 Mrd. Euro,
von 2017 nach 2018 um 9,4 Mrd. Euro vor.
Mit der Summe der einzelnen Zuwächse von 2014 bis 2018 werden nach dieser
Annahme so rund 73 Mrd. Euro zusätzliche Ausgaben getätigt (3 Mrd. Euro
im Jahr 2015, 14,1 Mrd. Euro im Jahr 2016, 23,4 Mrd. Euro im Jahr 2017 und
32,8 Mrd. Euro im Jahr 2018).
Statt mit den erheblichen Mehreinnahmen im Rücken gestärkt in die Zukunft zu
investieren, sinkt die Investitionsquote aber im Finanzplan von 10,1 Prozent im
Jahr 2014 auf 8,3 Prozent im Jahr 2018. Die versteckte Verschuldung, die durch
den Verfall der Infrastruktur aufläuft, steigt zunehmend. Dass die Investitions-
quote trotz Steuermehreinnahmen und wachsenden Ausgaben sinkt, unter-
streicht, dass die Prioritätensetzung der Bundesregierung gefährliche Schwach-
stellen hat.
Grundsätzlich sind zur Finanzierung ein systematischer Subventionsabbau,
strukturelle Reformen, konsequente Ausgabenkürzungen und Einnahmeverbes-
serungen notwendig. Nur so gelingt es, den Haushalt zu konsolidieren und damit
die Schuldenbremse konsequent einzuhalten und gleichzeitig wichtige Investi-
tionen zu tätigen.
Diese Kleine Anfrage dient der Herstellung von mehr Transparenz in der Fi-
nanzplanung. Durch die Abfrage der geplanten Mehrausgaben innerhalb des
Finanzplanungszeitraums bis zum Jahr 2018 sollen politisch verfügbare Gelder
in zweistelliger Milliardenhöhe transparent werden. Über die zukunftsgerechte
Verwendung dieser Gelder sollte dann im Deutschen Bundestag und im Haus-
haltsausschuss des Deutschen Bundestages politisch beraten und entschieden
werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ausgabensteigerungen ohne Personalkosten bei welchen gesetzlichen

Leistungen liegen der Finanzplanung der Bundesregierung (Bundestags-
drucksache 18/2001) zugrunde (bitte nach Haushaltstitel und Kapitel, der
zugrunde liegenden jeweiligen gesetzlichen Leistung aufschlüsseln und auf-
geschlüsselt jeweils nach Haushaltsjahren 2015, 2016, 2017 und 2018 im
Vergleich zum Soll 2014)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2919
2. Welche Ausgabensteigerung bei den Personalausgaben liegt der Finanzpla-
nung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2001) zugrunde (bitte
nach Kapitel und jeweils nach Haushaltsjahren 2015, 2016, 2017 und 2018
im Vergleich zum Soll 2018 aufschlüsseln)?

Berlin, den 14. Oktober 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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