BT-Drucksache 18/2062

Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche

Vom 3. Juli 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/2062
18. Wahlperiode 03.07.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Hans-Christian Ströbele, Dr. Thomas
Gambke, Lisa Paus, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Uwe Kekeritz, Sven-Christian
Kindler, Irene Mihalic, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche

Nach dem Sturz des ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch erhob die
Übergangsregierung gegenüber ihren Vorgängern den Vorwurf, Staatsgelder in
erheblichem Umfang veruntreut und ins Ausland gebracht zu haben. Gegenüber
einigen von EU-Sanktionen betroffenen Personen diente dieser Umstand auch
als Begründung für die Sanktionen. Medien meldeten erste Fahndungsergeb-
nisse, beispielsweise in der Schweiz und in Österreich. Ermittelt wurde nicht nur
gegen Banken, sondern beispielsweise auch gegen die im Rohstoffhandel tätige
Firma Mako Trading SA aus Genf (www.faz.net vom 28. Februar 2014) und die
im Immobiliengeschäft tätige Euro East Beteiligungs GmbH aus Wien (www.
fr-online.de vom 23. Februar 2014).
Die Geldwäschebekämpfung und -prävention muss laufend neuen Entwicklun-
gen angepasst werden. Doch in Deutschland werden Vollzugsdefizite kritisiert,
insbesondere im Nicht-Finanzsektor. Die Verteilung der Geldwäscheaufsicht auf
verschiedene Behörden erfordert einen hohen Koordinierungsaufwand.
Diese Kleine Anfrage dient der Erkundung des aktuellen Standes der konkreten
Umsetzung und Funktionsweise der Geldwäschebekämpfung und -prävention.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie wird der „Beschluss 2014/119/GASP des Rates vom 5. März 2014 über

restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Ein-
richtungen angesichts der Lage in der Ukraine“ umgesetzt?

2. Welche Entscheidungen hat der Ratsbeschluss in Deutschland nach sich ge-
zogen?

3. Welche Behörden sind für die Umsetzung zuständig?
4. Welche Mitwirkung von Banken und anderen Unternehmen ist zur Umset-

zung des Beschlusses notwendig, und wie wird diese gewährleistet?
5. Wurden im Zuge der Sanktionen in Deutschland Gelder und wirtschaftliche

Ressourcen eingefroren?
Wenn ja, in welchem Umfang, und gegenüber welchen Berechtigten?

Drucksache 18/2062 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Wurden nach Artikel 1 Absatz 3 und 4 des Beschlusses 2014/119/GASP des
Rates Genehmigungen erteilt?
Wenn ja,
a) durch wen,
b) unter welchen der dort genannten Voraussetzungen?

7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Veruntreu-
ung öffentlicher Gelder aus der Ukraine und des illegalen Transfers dieser
Gelder in das Ausland vor?

8. Welche deutschen Banken und andere Unternehmen waren hieran ggf. be-
teiligt?

9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Ge-
schäfte der im Rats-Beschluss aufgeführten Personen den für politisch
exponierte Personen anzuwendenden verstärkten Sorgfaltspflichten nach
§ 6 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) unterlagen?

10. Wie können kleine Unternehmen, die Verpflichtete im Sinne des Geld-
wäschegesetzes sind, ihre Verpflichtung erfüllen und erfahren, ob es sich
bei einem ihrer Kunden um eine politisch exponierte Person im Sinne dieser
Vorschrift handelt?

11. Geht die Bundesregierung davon aus, dass in der Praxis die Verpflichteten
dies (vgl. Frage 10) wissen bzw. erfahren können?

12. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (wie in der
Schweiz) im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen bestimmte Per-
sonen, Organisationen und Einrichtungen aufgrund des Geschehens in der
Ukraine Ermittlungen wegen Geldwäschetatbeständen eingeleitet, etwa ge-
gen sanktionsbetroffene Personen oder deren Umfeld?

13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
– auch im Lichte solch aktueller Entwicklungen – heute daraus, dass
a) die Bundesländer bereits am 21. September 2012 in ihrer Stellungnahme

zur GwG-Novelle (Bundestagsdrucksache 17/10745 – Anlage 3, S. 21,
dort zu Nummer 2) eine zentrale Bundesaufsicht angemahnt haben im
Nichtfinanzsektor für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 3, 5, 9,
10 und 12 GwG (also für Versicherungsvermittler, Finanzunternehmen,
Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhän-
der, Immobilienmakler sowie Personen, die gewerblich mit Gütern han-
deln und Veranstalter bzw. Vermittler von Glücksspielen), um angesichts
europäischer und internationaler Vorgaben eine möglichst einheitliche
und effektive Verwaltungspraxis gerade bei länderübergreifenden Sach-
verhalten zu erreichen,

b) die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag bei der Beratung der
GwG-Novelle in einem Entschließungsantrag im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 17/11416, S. 9 f.) die
vom Bundesrat beklagten Zuständigkeitsüberschneidungen im vorge-
nannten Bereich als „besorgniserregend“ bezeichnet und die Bundes-
regierung aufgefordert hatte, bezüglich solcher „Aufsichtsüberschnei-
dungen, -lücken oder -defizite“ ggf. „ergänzende Maßnahmen zur Ver-
besserung der Geldwäscheprävention in Deutschland vor(zu)schlagen“?

14. Was haben die Bundesregierung sowie nach deren Wissen die Bundesländer
seither unternommen, um die in Rede stehenden Vollzugsdefizite und Zu-
ständigkeitsprobleme zu überwinden?
Falls noch nichts veranlasst wurde, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/2062
15. Wird der Rohstoffhandel von § 2 Absatz 1 Nummer 13 GwG erfasst?
Wie bewertet die Bundesregierung das spezifische Geldwäscherisiko des
Rohstoffhandels?

16. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem Vollzug des GwG in den Branchen Immobilien- und Rohstoffhan-
del?

17. Wie viele Ermittlungsverfahren aufgrund des GwG wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in diesen beiden Branchen seit dem Jahr 2011 jeweils
eingeleitet und geführt?

18. Wie viele solcher Verfahren (vgl. Frage 17) wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung seit dem Jahr 2011 je mit Anklageerhebungen und Verurtei-
lungen abgeschlossen?

Berlin, den 1. Juli 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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