BT-Drucksache 18/1862

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung

Vom 24. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1862
18. Wahlperiode 24.06.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Dr. Thomas
Gambke, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Lisa Paus, Brigitte Pothmer,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Julia Verlinden und der
Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1022, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 60 02 wird zur Entlastung der Kommunen ein neuer Haushaltstitel mit
einem Ausgabevolumen von 1 Mrd. Euro geschaffen.
Diese Entlastung der Kommunen erfolgt im Vorfeld der Einführung des Bundes-
teilhabegesetzes, das die Entlastung der Kommunen von der Eingliederungshilfe
festlegt. Die Etatisierung erfolgt über eine entsprechende Erhöhung des Bundesan-
teils an den Kosten der Unterkunft im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Berlin, den 23. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Zahlreiche, vor allem strukturschwache, Kommunen sind durch steigende Sozialausgaben stark belastet. Laut
dem Statistischen Bundesamt belaufen sich diese Ausgaben derzeit auf insgesamt 47 Mrd. Euro. Damit liegen
sie 2,5 Mrd. Euro über den Ausgaben des vergangenen Jahres, was einen Anstieg um 5,7 Prozent bedeutet.
Trotz der guten konjunkturellen Lage und steigender kommunaler Steuereinnahmen ist die kommunale Ge-
Drucksache 18/1862 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

samtverschuldung auf rund 133 Mrd. Euro angewachsen. Hinzu kommt ein kommunaler Investitionsstau, der
sich in der Summe auf 118 Mrd. Euro beläuft. Die zusätzlichen und stetig steigenden Ausgabenverpflichtun-
gen für Sozialausgaben belasten vor allem strukturschwache Kommunen. Infolgedessen ist in den letzten
Jahren eine zunehmende Diskrepanz der Lebensverhältnisse in den Kommunen im Sinne einer Zweiklassen-
gesellschaft innerhalb der kommunalen Familie zu beobachten. Um diese starken Unterschiede zu beseitigen,
benötigen Kommunen in prekärer finanzieller Lage, die den Haushaltsausgleich nicht aus eigener Kraft
schaffen oder sich in der Haushaltssicherung befinden, kurzfristige Unterstützung. Die Große Koalition hat in
ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Kommunen sofort jährlich um 1 Mrd. Euro zusätzlich und nach der
Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes um 5 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode zu entlasten. Der
versprochene Betrag von 1 Mrd. Euro ist ab 2014 in dem Bundeshaushalt einzustellen.
Damit die sofortige Entlastung gerade die von Strukturschwäche, Arbeitslosigkeit und sozialen Kosten be-
troffenen Kommunen erreicht und diese effektiv entlastet, soll der Bundesanteil an den Kosten der Unter-
kunft im Zweiten BuchSozialgesetzbuch entsprechend erhöht werden.

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