BT-Drucksache 18/1854

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1009, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Vom 24. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1854
18. Wahlperiode 24.06.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz,
Dr. Tobias Lindner, Dr. Julia Verlinden, Kerstin Andreae, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Katharina Dröge, Dr. Thomas Gambke,
Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Dieter Janecek, Markus Kurth, Peter
Meiwald, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1009, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 09
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Einzelplan 09 werden die folgenden Haushaltstitel geändert:
– Kapitel 09 03 Titel 661 21 „Zuschüsse im Rahmen des Programms „Niedrig-

energiehaus im Bestand (einschließl. Heizungsmodernisierung und Energie-
sparhäuser) der KfW Bankengruppe“, Erhöhung um 123,995 Mio. Euro auf
151,495 Mio. Euro

– Kapitel 09 03 Titel 661 22 „Förderung von Maßnahmen zur energetischen
Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der KfW Banken-
gruppe“, Erhöhung um 325,612 Mio. Euro auf 1 073,112 Mio. Euro als Bei-
trag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu einer Gesamtfi-
nanzierung der energetischen Gebäudesanierung in Höhe von insgesamt
2 Mrd. Euro

– Kapitel 09 03, Einführung eines neuen Titels „Energiesparfonds“ in Höhe von
1 000 Mio. Euro als Beitrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie zu einer Gesamtfinanzierung in Höhe von 3 Mrd. Euro

– Kapitel 09 03 Titel 686 04 „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien“, Erhöhung um 147,104 Mio. Euro auf 408,504
Mio. Euro.

Berlin, den 23. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Drucksache 18/1854 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Die Energieeffizienz ist neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien die zweite wichtige Säule der Ener-
giewende. Durch eine hohe Energieeffizienz werden die Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Energie-
trägern beendet, die Klimaziele erreicht und die Energiekosten für Unternehmen und Verbraucher und Ver-
braucherinnen gesenkt. Eine ambitionierte Politik für mehr Energieeffizienz muss sich auch in den Program-
men des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie niederschlagen. Die derzeitigen Programmansätze
im Haushalt des Ministeriums sind nicht ausreichend und unterfinanziert.
Ein Energiesparfonds mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro wird im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie eingerichtet. Der Fonds unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen und baut die Energieberatung aus.
Unter anderem wird ein Zuschuss für den Austausch ineffizienter „Weißer Ware“ durch neue hocheffiziente
Geräte insbesondere für finanzschwache Haushalte eingeführt. Die Vergabe ist an einen Entsorgungsnach-
weis geknüpft und eine Energieberatung muss davor erfolgen. Für neue Schlüssel- und Querschnitts-
technologien wie Elektromotore und -motorsysteme, Druckluftpumpensysteme, Lüftungs- und Klimatisie-
rungsanlagen, Beleuchtung oder GreenIT sowohl im privaten Bereich als auch in den Bereichen Industrie und
Gewerbe wird ein Marktanreiz- und Beratungsprogramm eingeführt; dies umfasst die Unterstützung von
Produktionsbetrieben aus allen Bereichen der Wirtschaft beim Einsatz besonders anspruchsvoller Energieef-
fizienzprojekte.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Endener-
gieverbrauch für Wärme von heute knapp 8 Prozent auf 14 Prozent zu erhöhen. Das erfolgreiche Marktein-
führungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien (MAP) wird daher im Haushalt 2014
verstärkt. Die Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Wärme sind zudem eine wichtige Stütze mittelständi-
scher Unternehmen, dabei insbesondere auch des Handwerks.
Die Gebäudesanierungsquote ist immer noch zu niedrig und soll auf 3 Prozent p. a. erhöht werden. Dazu wird
die finanzielle Ausstattung der KfW-Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung wieder aus dem Sonder-
vermögen Energie- und Klimafonds in den Bundeshaushalt überführt und auf 2 Mrd. Euro pro Jahr erhöht.
Dabei wird die KfW-Förderung zielgruppengerecht ausgestaltet, indem die Zuschusslinie sowie Einzelmaß-
nahmen, die in den Sanierungsfahrplan für das Haus passen, gestärkt und Mitnahmeeffekte begrenzt werden.
Die Verstärkungen der Programme werden im Etat über Kürzungen und über den Abbau von umweltschädli-
chen Subventionen im Gesamthaushalt gegenfinanziert. Die Nettokreditaufnahme von 6,5 Mrd. Euro wird
nicht überschritten.

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