BT-Drucksache 18/1847

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1019, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Vom 24. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1847
18. Wahlperiode 24.06.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg),
Peter Meiwald, Agnieszka Brugger, Annalena Baerbock, Dr. Franziska
Brantner, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Tom Koenigs, Omid
Nouripour, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Dr. Frithjof
Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Jürgen Trittin, Doris Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1019, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 23
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Einzelplan 23 werden die Haushaltstitel wie folgt geändert:
– Kapitel 23 01 Titel 685 01 „Berufliche Aus- und Fortbildung“, Erhöhung um

4 Mio. Euro auf 51,24 Mio. Euro
– Kapitel 23 01 Titel 687 06 „Entwicklungsfördernde und strukturbildende

Übergangshilfe“, Erhöhung um 100 Mio. Euro auf 149 Mio. Euro
– Kapitel 23 01 Titel 896 03 „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“, Erhö-

hung um 40 Mio. Euro auf 1 309 Mio. Euro
– Kapitel 23 01, Einführung eines neuen Titels „Ressortkreis Zivile Krisenprä-

vention“ mit 25 Mio. Euro (Gesamtvolumen in den Einzelplänen 05, 06 und
14: 100 Mio. Euro)

– Kapitel 23 02 Titel 687 04 „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der
Stiftungen“, Erhöhung um 20 Mio. Euro auf 274,4 Mio. Euro

– Kapitel 23 02 Titel 896 04 „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der
Kirchen“, Erhöhung um 2 Mio. Euro auf 225 Mio. Euro

Drucksache 18/1847 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– Kapitel 23 02 Titel 684 71 „Förderung der entwicklungspolitischen Bildung“,
Erhöhung um 7 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro

– Kapitel 23 02 Titel 687 74 „Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst“,
Erhöhung um 3 Mio. Euro auf 33 Mio. Euro

– Kapitel 23 02 Titel 687 76 „Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben
privater deutscher Träger“, Erhöhung um 12 Mio. Euro auf 73,38 Mio. Euro

– Kapitel 23 03 Titel 687 01 „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonder-
organisationen sowie andere internationale Einrichtungen und internationale
Nichtregierungsorganisationen“, Erhöhung um 131 Mio. Euro auf 267,032
Mio. Euro

– Kapitel 23 03 Titel 687 02 „Beteiligung am Welternährungsprogramm“, Er-
höhung um 77 Mio. Euro auf 100,008 Mio. Euro

– Kapitel 23 03 Titel 687 03 „Förderung der internationalen Agrarforschung“,
Erhöhung um 10 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro

– Kapitel 23 03 Titel 687 04 „Zahlungen an den Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und an dessen Sonderprogramm für
Subsahara-Afrika“, Erhöhung um 13 Mio. Euro auf 31,336 Mio. Euro

– Kapitel 23 03 Titel 896 07 „Beitrag an den Globalen Fonds zur Bekämpfung
von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM)“ um 55 Mio. Euro auf 300
Mio. Euro

– Kapitel 23 03 Titel 896 09 „Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum
weltweiten Umweltschutz und zur Erhaltung der Biodiversität und zum Kli-
maschutz“, Erhöhung um 75 Mio. Euro auf 258,374 Mio. Euro

– Kapitel 23 10 Titel 687 01 „Internationaler Klima- und Umweltschutz: Erhö-
hung“ um 125 Mio. Euro auf 264,455 Mio Euro

– Kapitel 23 10, Einführung eines neuen Titels „Green Climate Funds“ mit 125
Mio. Euro.

Berlin, den 23. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Das Ziel der globalen Gerechtigkeit, dass sich auch in der Official-Development-Assistance-Quote (ODA-
Quote) manifestiert, ist unsere internationale Verpflichtung und mit politischem Willen erreichbar. Eine Stär-
kung des Etats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist
daher zwingend notwendig.
Das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für die Entwicklungszusammenarbeit aufzuwen-
den, ist ein Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen und wurde immer wieder von der
internationalen Gemeinschaft bekräftigt. Gleichzeitig legte sich die EU im Vorfeld des G8-Gipfels 2005 in
Gleneagles auf einen ODA-Stufenplan fest, der die Erreichung des 0,7 Prozentzieles bis 2015 vorsieht. In
Deutschland liegt die ODA-Quote allerdings seit einigen Jahren bei ungefähr 0,38 Prozent des Bruttoinlands-
produktes. Damit bricht Deutschland seine internationalen Verpflichtungen und Zusagen. Der im Koalitions-
vertag von SPD und CDU/CSU angekündigte Aufwuchs der Entwicklungsgelder von 2 Mrd. Euro beträgt
„nur“ 1,5 Mrd. Euro bis 2017, er wird diese Quote lediglich verstetigen können.
Um einen Pfad zu erreichen, der unseren internationalen Verpflichtungen gerecht wird, werden die Mittel im
BMZ-Etat 2014 um 809 Mio. Euro aufgestockt. Die Verstärkung unterstützt Programme im Bereich Klima-
schutz, ländliche Entwicklung, soziale Sicherung und Friedensförderung. Zusätzlich werden die Mittel für die

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1847

Humanitäre Hilfe im Etat des Auswärtigen Amts um fast 350 Mio. Euro erhöht, um mehr Gelder zur Linde-
rung der humanitären Krise etwa im Syrienkonflikt bereitzustellen. Die ODA-relevanten Ausgaben werden
über alle Etats hinweg in der Summe um fast 1,3 Mrd. Euro im Haushalt 2014 aufgestockt.
Die Verstärkung der Programme wird über den Abbau von umweltschädlichen Subventionen im Gesamt-
haushalt gegenfinanziert. Die Nettokreditaufnahme von 6,5 Mrd. Euro wird nicht überschritten.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.