BT-Drucksache 18/1824

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014) hier: Einzelplan 04 Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Vom 24. Juni 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1824
18. Wahlperiode 24.06.2014

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk,
Dr. Tobias Lindner, Hans-Christian Ströbele, Dr. Konstantin von Notz,
Irene Mihalic und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/700, 18/702, 18/1023, 18/1024, 18/1025 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014
(Haushaltsgesetz 2014)

hier: Einzelplan 04
Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Einzelplan 04 Kapitel 04 04 wird der Haushaltstitel 541 01 (Zuschuss an den
Bundesnachrichtendienst) um 6 Mio. Euro abgesenkt.

Berlin, den 23. Juni 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Laut Medienberichten (SZ-online 30.5./3.6.2014/6.6.20; SPON 7.6.2014; ND-online 11.6.2014) will der
Bundesnachrichtendienst mit der „Strategischen Initiative Technik“ (SIT) künftig wie angloamerikanische
Geheimdienste insbesondere die Tele- und Internetkommunikation mit Hilfe von Verbindungs-(„Me
ta-“)Daten der Beteiligten auswerten und soziale Netzwerke in Echtzeit automatisiert ausforschen. Ferner
will der BND im Rahmen von „SIT“ Raketentestdaten mobil erfassen, in fremde EDV-Programme
eindringen sowie Zielpersonen anhand biometrischer Daten identifizieren können.
Nach der Beratung im Haushaltsausschuss sind für 2014 sechs Mio. Euro eingestellt.
Für das Gesamtprojekt SIT geht der BND laut Medien von Kosten in Höhe von 300 Mio. Euro bis 2020 aus.
Die Überwachungsaktivitäten im Rahmen von SIT beeinträchtigen verfassungsrechtliche Grenzen,
erscheinen unausgereift und sollten unterbleiben, ebenso jegliche Verausgabung von Mitteln in 2014.

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