Vom 4. Juni 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1662
18. Wahlperiode 04.06.2014
Änderungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Lisa Paus, Ulle Schauws, Luise
Amtsberg, Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar,
Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian
Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/1306, 18/1575, 18/1647 –
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 3 wird wie folgt geändert:
1. Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:
,4. In § 52 Absatz 2 Nummer 19 werden nach dem Wort „Ehe“ die Wörter
„oder Lebenspartnerschaft“ eingefügt.‘
2. Die bisherigen Nummern 4 bis 8 werden die Nummern 5 bis 9.
Berlin, den 3. Juni 2014
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Begründung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Ehe und Lebenspartnerschaft gleichermaßen
auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt. Daher soll die Definition von gemeinnützigen Zwecken auf die
Förderung des Schutzes von Lebenspartnerschaft erweitert werden.