BT-Drucksache 18/1291

Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung zur "Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union"

Vom 28. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1291
18. Wahlperiode 28.04.2014

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Britta
Haßelmann, Christian Kühn (Tübingen), Brigitte Pothmer, Luise Amtsberg,
Annalena Baerbock, Dr. Franziska Brantner, Ekin Deligöz, Tom Koenigs, Renate
Künast, Markus Kurth, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus,
Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung zur „Freizügigkeit innerhalb
der Europäischen Union“

Im Januar 2014 hat die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss zu
„Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen
Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ eingerichtet. Im
März 2014 hat dieser Ausschuss nun einen Zwischenbericht vorgelegt (Bundes-
tagsdrucksache 18/960).
Die Christlich Demokratische Union (CDU) gab anlässlich dieses Zwischen-
berichts ein Flugblatt heraus mit der Überschrift „Für Freizügigkeit. Gegen
Sozialmissbrauch. Armutszuwanderung vermeiden“ (www.cdu.de/sites/default/
files/media/dokumente/140327-flugblatt-fuer-freizuegigkeit_0.pdf). Es stellt sich
die Frage, ob die Verfasser des Flugblatts den Zwischenbericht überhaupt gele-
sen haben, bevor sie ein Flugblatt solchen Inhalts veröffentlicht haben.
Empirisch belegte Hinweise auf ein tatsächlich relevantes Problem des Miss-
brauchs durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (weder des Freizügigkeits-
rechts noch von Sozialleistungen) hat der Staatssekretärsausschuss trotz ressort-
übergreifender Suche nicht festgestellt.
Behauptungen über den angeblich „massenhaften Sozialmissbrauch“ entbeh-
ren vor diesem Hintergrund jeder Grundlage. Dies ergab auch eine Schriftliche
Anfrage der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Bayerischen Landtag, Christine Kamm (www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/
default/files/14-03-06_anfrage_freizuegigkeit_in_europa_problemloesung_statt_
stimmungsmache.pdf): im Freistaat wurden im Jahr 2012 insgesamt 591 Fälle
von Sozialleistungsbetrug registriert; tatverdächtig waren in 463 Fällen Deutsche
(78 Prozent) und lediglich in zehn Fällen Rumänen (1,7 Prozent) – Bulgaren tau-
chen in der Statistik gar nicht auf. Auch in der Fragestunde des Deutschen Bun-
destages am 2. April 2014 musste die Bundesregierung einräumen, dass sie über
keinerlei Daten zum Ausmaß des vermeintlichen finanziellen Schadens, der
Bund, Ländern und Kommunen wegen zu Unrecht in Anspruch genommenen
Kindergeldes durch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger entstanden sein soll,
verfügt (Protokoll der 25. Plenarsitzung des 18. Deutschen Bundestages, 2. April
2014, S. 1971 f.). Der Vorschlag, beim Kindergeldbezug die Angabe der Steuer-
identifikationsnummer zu verlangen, hat fachlich offensichtlich einen ganz an-
deren Hintergrund: „Der Bundesrechnungshof hatte 2009 aufgedeckt, dass Hun-

Drucksache 18/1291 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

derte Beamte in 2 400 Fällen doppelt Kindergeld kassiert und die Steuerzahler
so um 6,5 Millionen Euro geprellt hatten“ (Rheinische Post, 15. April 2014, „Be-
amte betrügen beim Kindergeld“). Bei dieser Personengruppe dürfte es sich wohl
ganz überwiegend nicht um Bulgaren und Rumänen gehandelt haben.
Zudem handelt es sich – so der Zwischenbericht – bei der Einwanderung von
Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nicht um das, was der konturlose und
tendenziöse Begriff der „Armutszuwanderung“ unterstellt: Unter den eingewan-
derten Bulgaren und Rumänen sind rund die Hälfte (46 Prozent) ausgebildete
Fachkräfte – 28 Prozent gelten sogar als hochqualifiziert. Die Arbeitslosenquote
liegt bei ihnen in etwa im Bevölkerungsdurchschnitt.
Gleichwohl muss die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN feststellen, dass
sich der Staatssekretärsausschuss um relevante Fragestellungen gar nicht küm-
mert:
● Empowerment ist im Zwischenbericht eine bezeichnende Leerstelle: Weder

werden Projekte erörtert, die die Menschen vor Ort individuell und passgenau
dabei unterstützen, sich in unsere Gesellschaft einzugliedern noch wird der
Frage nachgegangen, was getan werden könnte, um die Möglichkeiten ge-
sellschaftlicher Teilhabe von Einwanderinnen und Einwanderern zu verbes-
sern.

● Auch sucht man vergebens nach der Frage, inwiefern Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger (z. B. auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt) mit der Folge
diskriminiert werden, dass sich ihre Integrationschancen verringern – und
was Staat und Gesellschaft dagegen tun können.

● Schließlich wird im Themenbereich „Maßnahmen zur Bekämpfung von
Schwarzarbeit und sog. Scheinselbständigkeit“ (neben der Optimierung einer
behördenübergreifenden Datenübermittlung) nur eine einzige Maßnahme
vorgeschlagen: die Erschwerung der Anmeldung eines Scheingewerbes.
Maßnahmen, die sich gegen Ausbeuter in den Chefetagen richten (etwa we-
gen des Missbrauchs von Werkverträgen), werden ausgeblendet.

Im Übrigen schlägt der Zwischenbericht neben einiger Symbolpolitik aus Sicht
der Fragesteller lediglich untaugliche Maßnahmen vor. So sind Wiedereinreise-
sperren – die für den Fall eines „Missbrauchs des Freizügigkeitsrechts“ vorge-
schlagen werden – unionsrechtlich nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung,
Sicherheit oder Gesundheit (in der bisherigen Praxis: bei Schwerverbrechern)
zulässig; Artikel 15 Absatz 3 der Unionsbürgerrichtlinie schließt ein Einreise-
verbot aus allen anderen Gründen ausdrücklich aus. Auch der Vorschlag, den
Aufenthalt von arbeitsuchenden Unionsbürgern nach Ablauf einer gewissen
Frist vom Nachweis erfolgsversprechender Bemühungen bei der Arbeitssuche
abhängig zu machen, ist nicht zielführend – denn das Freizügigkeitsrecht ent-
steht bei jeder Wiedereinreise (auch zur Arbeitssuche) erneut.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle des Betrugs im Hinblick auf welche Sozialleistungen durch

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (einschließlich deutscher Staatsange-
hörige) gab es in den Jahren 2010 bis 2013 in Deutschland (bitte nach den
jeweiligen Sozialleistungen und der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen
aufschlüsseln)?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Deutschland
gut qualifizierte „Menschen mit ausländisch klingenden Nachnamen“ (und
damit auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) bei der Suche nach einem
Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz in signifikantem Ausmaß benachteiligt wer-
den (vgl. die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 17/12919, S. 2 f. und 7 ff. sowie die jüngste Studie

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1291

des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migra-
tion „Diskriminierung am Ausbildungsmarkt“, Berlin 2014)?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass auch in Deutsch-
land lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf dem Wohnungsmarkt
benachteiligt werden (vgl. die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 17/12919, S. 3 und 9 ff.)?

4. Aufgrund welcher Erwägungen hält die Bundesregierung die Verhängung
von Wiedereinreisesperren im Falle welcher Formen des „Missbrauchs des
Freizügigkeitsrechts“ für vereinbar mit Artikel 15 der Unionsbürgerricht-
linie?

5. Aufgrund welcher Erwägungen hält die Bundesregierung Artikel 35 der Frei-
zügigkeitsrichtlinie für eine ausreichende Rechtsgrundlage für die von ihr
geplanten Wiedereinreisesperren – angesichts dessen, dass solche Wiederein-
reiseverbote die Wahrnehmung eines nach der Ausreise erneut entstehenden
Freizügigkeitsrechts auch dann verhindern würden, wenn die erneute Ein-
reise in keinem Zusammenhang mit dem vorangehenden „Missbrauch“ steht
(etwa infolge einer Eheschließung mit einem anderen, wirtschaftlich selb-
ständigen Unionsbürger)?

6. Aufgrund welcher Erwägungen hält die Bundesregierung den Vorschlag des
Staatssekretärsausschusses für sachgerecht, den Aufenthalt von Unionsbür-
gerinnen und Unionsbürgern zum Zwecke der Arbeitssuche zu befristen,
wenn nicht der arbeitsuchende Unionsbürger nach Fristablauf erfolgsverspre-
chende Bemühungen bei der Arbeitssuche nachweist – angesichts dessen,
dass nach einer Ausreise das Recht einer jederzeitigen Wiedereinreise nach
Deutschland (auch zur erneuten Arbeitssuche) unberührt bleibt?
a) Anhand welcher Kriterien soll nach Ansicht der Bundesregierung rechts-

sicher festgestellt werden, ob die Arbeitssuche einer Unionsbürgerin bzw.
eines Unionsbürgers in Deutschland aussichtslos ist?

b) Wer soll die Beweislast für die Erfolgsaussicht einer Arbeitssuche tragen?
c) Welchen Effekt auf das deutsche Sozialsystem erhofft sich die Bundes-

regierung von der vorgeschlagenen Regelung?
7. Ist es zutreffend, dass die im Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses

vorgeschlagenen befristeten Wiedereinreisesperren bei Missbrauch des Frei-
zügigkeitsrechts nur falsche Angaben bei den Ausländerbehörden, nicht aber
Sozialleistungsbetrug erfassen, und wenn nein, warum nicht?

8. Wie begründet die Bundesregierung den Vorschlag des Staatssekretärsaus-
schusses, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Integrationskursen in
Duisburg, Dortmund, Berlin und München zusätzlich auch von Sozial-
pädagogen betreut werden sollen (Bundestagsdrucksache 18/960, S. 7)?
a) Worin erkennt die Bundesregierung den ihrerseits in diesem Zusammen-

hang behaupteten „besonderen Bedarf der Zielgruppe“?
b) Welche Zielgruppe hat nach Ansicht der Bundesregierung einen derar-

tigen „besonderen Bedarf“ an einer sozialpädagogischen Betreuung (bitte
begründen):
a) Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer in den vier oben genannten

Städten,
b) alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger,
c) ausschließlich bzw. vorrangig Teilnehmende aus Rumänien und Bul-

garien?

Drucksache 18/1291 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

c) Gibt es oder soll es Integrationskurse geben, die ausschließlich an die
aufgrund der Frage 8b zu ermittelnden Zielgruppe gerichtet sind und im
Rahmen derer die Zielgruppe von Sozialpädagogen betreut werden soll?
Aufgrund welcher Erwägungen kommt eine sozialpädagogische Betreu-
ung grundsätzlich für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer an
Integrationskursen in Betracht oder nicht in Betracht?

d) Welche zusätzlichen Haushaltsmittel wird die Bundesregierung zum
Zwecke der sozialpädagogischen Betreuung von Kursteilnehmerinnen
und Kursteilnehmern vorhalten und einstellen, und wie fügt sich dieses
Vorhaben in die Planungen des Bundesministeriums des Innern ein, die
Haushaltsmittel für Integrationskurse insgesamt um 5 Mio. Euro zu kür-
zen?

9. Wie haben sich Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit in den Jahren von
2005 bis 2014 entwickelt (bitte nach Jahren und der Nationalität der Tatver-
dächtigen aufschlüsseln)?

10. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Schwarzarbeit und Scheinselbst-
ständigkeit in signifikantem Maße Folgen der in Deutschland bestehenden
Übergangsregelungen beim Arbeitsmarktzugang von Staatsangehörigen aus
Beitrittsstaaten waren bzw. sind, dass also die Herstellung der vollen Ar-
beitnehmerfreizügigkeit eine effektive Maßnahme zur Bekämpfung von
Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit war bzw. ist?
Wenn nein, warum nicht?

11. Beschäftigt sich der Staatssekretärsausschuss mit dem Umstand, dass deut-
sche Unternehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Osteuropa in
Deutschland systematisch zu untertariflichen Löhnen beschäftigen (vgl. Be-
richt im WDR-Magazin „Monitor“ vom 9. Januar 2014)?
a) Wenn ja, welche Vorschläge werden diesbezüglich im Staatssekretärs-

ausschuss beraten?
b) Wenn nein, warum nicht?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Lohnwucher und die Aus-
beutung der Arbeitskraft osteuropäischer Migrantinnen und Migranten
(etwa im Sinne der §§ 233, 291 des Strafgesetzbuchs) durch Arbeitgeber in
Deutschland?

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hinterziehung von So-
zialabgaben durch Arbeitgeber in Deutschland, die im Zusammenhang mit
Lohnwucher und der Ausbeutung der Arbeitskraft osteuropäischer Migran-
tinnen und Migranten (etwa im Sinne der §§ 233, 291 des Strafgesetzbuchs)
erfolgt?

14. In wie vielen Fällen hat z. B. die Deutsche Rentenversicherung in den letzten
fünf Jahren das Hinterziehen von Sozialversicherungsabgaben im Zusammen-
hang mit mutmaßlich scheinselbständigen Arbeitsverhältnissen mit Unions-
bürgerinnen und Unionsbürgern angezeigt?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
vor deutschen Arbeitsgerichten in den letzten fünf Jahren erfolgreich Klage
geführt haben, weil sie von ihren Arbeitgebern um den ihnen zustehenden
Lohn geprellt wurden?

16. Befasst sich der Staatssekretärsausschuss mit Maßnahmen, die Unionsbür-
gerinnen und Unionsbürger vor Lohnwucher und der Ausbeutung ihrer Ar-
beitskraft (etwa im Sinne der §§ 233, 291 des Strafgesetzbuchs schützen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1291

bzw. sie darin unterstützen, sich gegen Lohnwucher und die Ausbeutung
ihrer Arbeitskraft zu wehren?
Wenn nein, warum nicht?

17. Wurden im Staatssekretärsausschuss im Handlungsfeld „Bekämpfung ille-
galer Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit“ Sachver-
ständige angehört?
a) Wenn ja, welche?

Welche Empfehlungen haben sie abgegeben?
b) Wenn nein, warum nicht?

18. Wie viele Verurteilungen gab es (seit dem Jahr 2005) im Hinblick auf einen
betrügerischen Bezug von Kindergeld durch Unionsbürgerinnen und Unions-
bürger (bitte nach EU-Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, aufschlüs-
seln)?

19. Ist es (unter Zugrundelegung der auf S. 7 des Zwischenberichts vorgelegten
Planungsdaten) zutreffend, dass die angekündigten 200 Mio. Euro zur Un-
terstützung betroffener Kommunen tatsächlich zu 64 Prozent (137 Mio.
Euro) aus reinen EU-Mitteln und lediglich zu 36 Prozent (77,3 Mio. Euro)
aus nationalen Kofinanzierungsmitteln des Bundes bestehen sollen?

20. In welcher Höhe erwartet der Bund eigene Finanzierungsbeiträge (Kofinan-
zierung) der Länder und Träger, in welcher Höhe der Kommunen (bitte nach
Kommunen in Haushaltsnotlage und andere Kommunen differenzieren)?

21. Wie viele Mittel der in Aussicht gestellten 200 Mio. Euro will der Bund in
welchen Jahren den Kommunen für was genau zur Verfügung stellen?

22. Will der Bund mit diesen Mitteln entsprechend dem Vorschlag der Bundes-
ministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Dr. Barbara
Hendricks (www.tagesspiegel.de/politik/hendricks-verspricht-kommunen-
hilfe/9392058.html) auch den Ankauf bzw. den Abriss von „Schrottimmo-
bilien“ finanziell fördern?
Wenn ja, mit Bundesmitteln in welcher Höhe?

23. Nach welchen Kriterien sollen die „besonders betroffenen Kommunen“, die
von einer diesbezüglichen finanziellen Unterstützung profitieren sollen,
ausgewählt werden?

24. Wie sollen die Finanzmittel unter den besonders betroffenen Kommunen
aufgeteilt werden?

25. Auf welcher Grundlage basiert die Annahme der Bundesregierung, dass etwa
10 Mio. Euro des Mittelaufwuchses im Programm „Soziale Stadt“ für Inte-
grationsmaßnahmen sowie zur Maßnahmenbeschleunigung und -vereinfa-
chung in besonders betroffenen Kommunen aufgewendet werden können?

26. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die zusätzlichen Mittel
im Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ auch bei den besonders be-
troffenen Kommunen ankommen und dort sachgerecht eingesetzt werden?

27. Ab wann können die besonders betroffenen Kommunen die zusätzlichen
Mittel aus dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ abrufen?

28. Wie begründet die Bundesregierung, dass der Staatssekretärsausschuss den
Vorschlag der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom
November 2013 nicht aufgegriffen hat, „das Operationelle Programm des
Bundes für den ESF für die Zielgruppe der Armutswanderer aus Osteuropa
bzw. für die betroffenen Stadtregionen zu öffnen und durch gezielte Pro-
gramme zu erweitern und die Kofinanzierung zu übernehmen“?

Drucksache 18/1291 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

29. Auf welchem Stand ist der Klärungsprozess im Hinblick auf die im Zwi-
schenbericht auf S. 53 erwähnte Abstimmung zwischen Bund und Ländern
über Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung im
Hinblick auf die Frage, ob Gebäude außerhalb der Fördergebiete in das Pro-
gramm „Soziale Stadt“ einbezogen werden können?

30. Wann werden die im Zwischenbericht auf S. 54 angekündigten Leitfäden
(zum Umgang mit „verwahrlosten“ Immobilien bzw. zur Krankenversiche-
rung) fertiggestellt sein bzw. wie ist der Verfahrensstand derzeit?
Welche inhaltlichen Vorgaben werden die Leitfäden machen?

31. Wie beurteilt die Bundesregierung den Ansatz, das Problem der Vermietung
„verwahrloster“ Wohnungen durch eine an das nordrhein-westfälische Woh-
nungsaufsichtsgesetz (Landtag-NRW-Drucksache 16/4379 und 16/4459)
angelehnte Rechtssetzung des Bundes oder der Länder zu lösen, und welche
diesbezüglichen Gesetzesvorhaben planen die Bundesregierung bzw. – nach
gegenwärtiger Kenntnis der Bundesregierung – die Länder?

Berlin, den 28. April 2014

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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