BT-Drucksache 18/11409

Lückenlose BOS-Digitalfunkabdeckung in Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG sicherstellen

Vom 8. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11409
18. Wahlperiode 08.03.2017
Antrag
der Abgeordneten Irene Mihalic, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Luise
Amtsberg, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, Katja Keul, Renate Künast,
Monika Lazar, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lückenlose BOS-Digitalfunkabdeckung in Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG
sicherstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die terroristische Anschlagsgefahr ist weiterhin eine große sicherheitspolitische Her-
ausforderung, auf die sich die Sicherheitsbehörden umfassend und vorausschauend
einstellen müssen. Eine gute personelle und sachliche Ausstattung ist dabei ein wich-
tiges Element und notwenige Voraussetzung, um gerade bei besonderen Gefahrenla-
gen handlungsfähig zu bleiben. Die technische Infrastruktur für eine störungsfreie und
lückenlose Kommunikation zwischen den Einsatzkräften bildet dabei ein zentrales
Element, hat aber auch im normalen Einsatzgeschehen große Bedeutung. Eine Schlüs-
selrolle spielt dabei der Digitalfunk für alle Behörden und Organisationen mit Sicher-
heitsaufgaben (BOS), der im Einsatz die notwenige Koordination und – wenn nötig –
eine schnelle Reaktionsfähigkeit gewährleisten soll. Der BOS-Digitalfunk ist aber
auch für die Eigensicherung unverzichtbar, denn die Möglichkeit einer schnellen
Nachalarmierung ist auch eine wichtige Versicherung für die Einsatzkräfte, da diese
gegebenenfalls darauf angewiesen sind, schnell Unterstützung anfordern zu können,
wenn die Einsatzlage oder besondere Gefahrensituationen dies erfordern. Darüber hin-
aus besteht die strategische Bedeutung in der Möglichkeit, aktuelle Lagebilder schnell
zu übertragen und darauf zu reagieren. Zu den wichtigsten Einsatzgebieten zählen da-
bei insbesondere die hoch frequentierten Verkehrswerge. Gerade Bahnhöfe stellen da-
bei aber aufgrund ihrer baulichen Substanz regelmäßig bestimmte Anforderungen an
die technische Realisierung einer guten BOS-Digitalfunkabdeckung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. auf die Deutsche Bahn AG hinzuwirken, um eine flächendeckende BOS-Digital-
funkversorgung in allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG einschließlich den
angeschlossenen Tunnelanlagen sicherzustellen;

2. zu gewährleisten, dass der Ausbau von BOS-Digitalfunkgebäudeanlagen mit leis-
tungsstarken Repeatern aus den der Deutschen Bahn AG bereitgestellten Bundes-
mitteln gemäß der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) erfolgen

Drucksache 18/11409 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

kann;
3. einen halbjährlichen Bericht vorzulegen, der den aktuellen Umsetzungsstand dar-

stellt und insbesondere auflistet, inwieweit Bahnhöfe mit BOS-Digitalfunkanla-
gen ausgestattet sind und wo noch Netzabdeckungsprobleme bei der Indoor-Ver-
sorgung bestehen.

Berlin, den 8. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Die Umstellung von BOS-Analogfunk auf BOS-Digitalfunk wurde von der Bundesanstalt für den Digitalfunk
der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben begleitet und sollte bereits seit Jahren abgeschlossen
sein. Dennoch gibt es Berichte, dass in vielen Liegenschaften der Deutschen Bahn AG (insbesondere Bahnhöfe
und Tunnel) keine oder keine ausreichende Netzabdeckung besteht (http://dpolg-bpolg.de/wp/?p=11425, 24. Ap-
ril 2016). Eine mangelhafte Indoor-Versorgung erschwert polizeiliche Einsätze und gefährdet nicht zuletzt das
Leben und die Unversehrtheit der Beamtinnen und Beamten im Einsatz. Eine unzureichende Netzabdeckung
kann bei Eintritt eines Schadensereignisses auch dazu führen, dass die Einsatzkommunikation nicht oder nur
eingeschränkt funktioniert. Infolgedessen können zum Beispiel Lagebilder und Nachalarmierungen nicht oder
erst nach einem Ortswechsel weitergegeben werden. Die Probleme sind lange bekannt und haben bereits bei
verschiedenen Einsätzen zu sehr gefährlichen Situationen geführt (vgl. DIE WELT, Digitalfunklöcher bereiten
Polizei „mulmiges Gefühl“, 04.01.2017). Die von den Einsatzkräften beschriebenen Netzabdeckungsprobleme
bergen dabei schon im alltäglichen Dienst beträchtliche Gefahren und erschweren die Bewältigung von Einsätzen
erheblich. Bei einer besonderen Gefahrenanlage beziehungsweise Einsätzen infolge eines Terroranschlags be-
stünde daher die Gefahr, dass solche Lagen aufgrund mangelnder Kommunikationsmöglichkeiten unter er-
schwerten Bedingungen bewältigt werden müssten. Es ist daher gerade mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage
dringend nötig, die flächendeckende Netzabdeckung umgehend zu gewährleisten und den Einsatz von BOS-Di-
gitalfunkgeräten lückenlos und jederzeit zu ermöglichen. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit und die Si-
cherheit der Beamtinnen und Beamten ist eine wichtige Aufgabe des Bundes und der Länder.

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