BT-Drucksache 18/10722

Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen

Vom 15. Dezember 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10722
18. Wahlperiode 15.12.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Renate Künast,
Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic,
Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen

Im Jahr 2014 gab es nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht (BaFin) 2,7 Millionen Restschuldversicherungen in Deutschland mit
einem Volumen von 17 Mrd. Euro (siehe DIE ZEIT vom 6. Oktober 2016,
S. 21 f.). Im letzten Jahr wurden rund 680 000 neue Verträge abgeschlossen
(siehe www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/
kredite-restkreditversicherungen-haben-einen-schlechtem-ruf-14549757.html?
printPagedArticle=true#pageIndex_2). Diese bieten für viele Menschen nur ei-
nen sehr geringen oder gar keinen Mehrwert bei hohen Kosten und viel Kleinge-
drucktem. In der Regel werden die Versicherungen den Kreditnehmerinnen und
Kreditnehmern gleich in einem Paket mit dem Kredit verkauft, wobei der Ein-
druck vermittelt wird, dass die Kreditvergabe nur in Verbindung mit dem Ab-
schluss dieser Versicherung erfolgen wird (siehe www.vzbv.de/sites/default/
files/downloads/Effektivzins_und_RSV_Themenblatt_vzbv_2015.pdf). Die Ver-
sicherungen werden von den Verbraucherzentralen als zu teuer und in vielen Fäl-
len als unnötig eingeschätzt, da die Versicherungsnehmer eigentlich schon
abgesichert seien (siehe www.vzhh.de/schulden/30785/kredite-mit-widerruf-
tausende-euro-sparen.aspx). Selbst der Präsident des Bundesverbands der Deut-
schen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Uwe Fröhlich, spricht wegen des
nach eigener Aussage rückläufigen Geschäfts bei den Restschuldversicherungen
von einer positiven Entwicklung (hart aber fair vom 24. Oktober 2016).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Verträge über Restschuld- und Ratenschutzversicherungen gibt es

nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell in Deutschland?
2. Welches Volumen haben die Verträge nach Kenntnis der Bundesregierung

insgesamt?
3. Wie groß ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der prozentuale Anteil

der Privatkredite, die zusammen mit einer Restschuld- bzw. Ratenschutzver-
sicherung vergeben werden?

4. Wie ist die Entwicklung über die vergangenen fünf Jahre bezüglich der Fra-
gen 1 bis 3 (der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
weist keine Gesamtzahlen aus)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Entwick-
lungen?

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/kredite-restkreditversicherungen-haben-einen-schlechtem-ruf-14549757.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
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http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/kredite-restkreditversicherungen-haben-einen-schlechtem-ruf-14549757.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
http://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/Effektivzins_und_RSV_Themenblatt_vzbv_2015.pdf
http://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/Effektivzins_und_RSV_Themenblatt_vzbv_2015.pdf
http://www.vzhh.de/schulden/30785/kredite-mit-widerruf-tausende-euro-sparen.aspx
http://www.vzhh.de/schulden/30785/kredite-mit-widerruf-tausende-euro-sparen.aspx
Drucksache 18/10722 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Wie hoch sind die durchschnittlichen prozentualen Prämien dieser Versiche-
rungen nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie war die Entwicklung
dieser Prämien in den letzten fünf Jahren?
Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Kosten für die Versicherungen in Relation zur aufgenommen Kreditsumme
über den gesamten Vertragszeitraum (soweit möglich, wird um die Angabe
der durchschnittlichen Prozentzahlen und um die Ausführung von maxima-
len und minimalen Fallbeispielen gebeten)?

6. Wie ändert sich nach dem Kenntnisstand der Bundessregierung der Effektiv-
zinssatz bei Krediten mit einer Versicherung im Vergleich zu Krediten ohne
Versicherung ungefähr durchschnittlich?

7. Bei wie vielen Verträgen kam es prozentual und absolut betrachtet in den
letzten fünf Jahren zu einer Auszahlung, und in welcher Höhe erfolgte diese?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
8. Wie hoch ist nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die prozentuale

Provision, die jeweils eine Bank und der Bankberater für den Abschluss einer
Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung durchschnittlich erhalten?
Wäre diese Kenntnis nicht auch für den Kunden interessant, um zu wissen,
wie unabhängig seine Beratung ist und um eine informierte Entscheidung
treffen zu können?

9. In Verbindung mit welchen Vertragsarten (Konsumentenkredit etc.) kom-
men Restschuldversicherungen besonders häufig vor (Antwort bitte soweit
möglich anhand von Zahlen ausführen)?

10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welcher Anteil der Prämien
für die eigentliche Versicherungsleistung verwendet wird und welcher Anteil
für Provisionen gezahlt wird?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und wenn ja, wie oft den

Kreditnehmenden gar nicht bekannt ist, dass sie eine Restschuldversicherung
abgeschlossen haben?

12. Wie wird die finanzielle Bedeutung dieser Versicherungen für die vertrei-
benden Banken eingeschätzt (Antwort bitte soweit möglich anhand von Zah-
len ausführen)?

13. Sieht die Bundesregierung gewährleistet, dass den Versicherungsnehmern
bewusst ist, dass es sich nur um eine optionale Versicherung handelt (Ant-
wort bitte begründen)?

14. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Menschen unter anderem
aufgrund einer Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherung Privatinsolvenz
anmelden musste?

Wenn ja, wie viele?
15. Hält es die Bundesregierung angesichts der Verbundenheit der Restschuld-

bzw. Ratenschutzversicherung und des Kredits aus Sicht der Bundesregie-
rung für notwendig, den effektiven Jahreszins einmal mit und einmal ohne
die Versicherung auszuweisen und demnach die Preisangabenverordnung
anzupassen, wie dies auch vom Bundesrat gefordert wurde (siehe www.
bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/359-15(B).pdf?__
blob=publicationFile&v=1; Antwort bitte begründen)?

Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/359-15(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/359-15(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/359-15(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/10722

16. Wie schätzt die Bundesregierung grundsätzlich die Überwachung der Effek-

tivzinssatzberechnungen durch die Länder aktuell ein, angesichts der Tatsa-
che, dass die Länder in den Ausschüssen des Bundesrats vor einiger Zeit über
Engpässe geklagt haben, weshalb sie dieser Aufgabe nicht entsprechend
nachkommen könnten und eine Übertragung dieser Aufgabe an die BaFin
gefordert haben (siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0157-1-10.
pdf)?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Zusam-
menhang zu ergreifen?

17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass bei einigen Vergleichs-
portalen im Internet Restschuldversicherungen besonders aktiv vertrieben
werden (bspw. indem Kredite mit Restschuldversicherungen bevorzugt an-
gezeigt werden oder Nutzerinnen und Nutzer den Abschluss einer Versiche-
rung aktiv wegklicken müssen)?

18. Wäre es angesichts der Verbundenheit beim Abschluss einer Restschuld-
bzw. Ratenschutzversicherung in einer Bank zweckmäßig, dass die Kundin
oder der Kunde mehrere Angebote verschiedener Anbieter erhält, um einen
Vergleich zu ermöglichen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung dahingehend geprüft, wozu sie
vom Bundesrat aufgefordert wurde (siehe www.bundesrat.de/SharedDocs/
drucksachen/2015/0301-0400/359-15(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1),
und zu welchem Ergebnis kam sie?

19. Was hat die Umfrage der BaFin zu dieser Thematik ergeben (siehe www.
boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2016089004), und welche weite-
ren Schritte gedenkt die BaFin im Zusammenhang mit diesen Versicherun-
gen zu unternehmen (Antwort bitte ausführen)?

20. Bei wie viel Prozent der Restschuld- bzw. Ratenschutzversicherungen sieht
die Bundesregierung einen Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbrau-
cher?
Wie stuft die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit von Restschuld- bzw. Ra-
tenschutzversicherung in ihrer überwiegenden Gestaltungsform im Allge-
meinen ein?

21. In wie viel Prozent der Fälle ist nicht der Kreditnehmer, sondern die Bank
nach Kenntnis der Bundesregierung Versicherungsnehmer?
Sind hier gewisse Entwicklungen erkennbar, und wie stuft die Bundesregie-
rung grundsätzlich diesen Sachverhalt ein?

22. Sieht die Bundesregierung im Sinne der MiFID-II-Richtlinie (2014/65/EU)
immer das bestmögliche Kundeninteresse bei diesen Versicherungen ge-
währleistet, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung dagegen?

23. Welche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht die
Bundesregierung durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsricht-
linie vor, die sich konkret auf das Geschäft mit Restschuld- bzw. Raten-
schutzversicherungen auswirken?

24. Warum sind ausgerechnet für Kreditverträge im Versicherungsbereich bei
Kopplungsgeschäften Ausnahmen von der sonst weitgehenden Eins-zu-eins-
Umsetzung von der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie vorgesehen?

25. Wie nutzt die Bundesregierung allgemein den Handlungsspielraum, den die
Versicherungsvertriebsrichtlinie den Mitgliedstaaten zum Zweck des Ver-
braucherschutzes gegeben hat?

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0157-1-10.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0157-1-10.pdf
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/359-15(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0301-0400/359-15(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
http://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2016089004
http://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2016089004
Drucksache 18/10722 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

26. Wie ist der weitere zeitliche Rahmen bezüglich der Umsetzung der Versi-

cherungsvertriebsrichtlinie ins deutsche Recht vorgesehen?

Wann soll das Umsetzungsgesetz zu der Richtlinie in Kraft treten?

Berlin, den 13. Dezember 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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