BT-Drucksache 18/10020

Armutsrisiko Aufstocker

Vom 12. Oktober 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/10020
18. Wahlperiode 12.10.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald,
Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Katja Kipping,
Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Thomas Nord, Richard Pitterle, Azize Tank,
Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert,
Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Armutsrisiko Aufstocker

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigt. Sie lag nach Hochrech-
nungen der Bundesagentur für Arbeit im Juli 2016 bei 5,8 Millionen. Dennoch
empfindet eine Vielzahl von Menschen keine positiven Auswirkungen der Ent-
wicklung auf dem Arbeitsmarkt auf ihre persönliche Situation und ist von Exis-
tenzängsten geplagt.
Die Haushaltsmittel der Bundesregierung für den Bereich Arbeit und Soziales
(Einzelplan 11) machen mit 138,6 Mrd. Euro den höchsten Anteil am Gesamt-
haushalt in der Bundesrepublik Deutschland aus. Trotzdem ist der Anteil derjeni-
gen, die sich abgehängt und allein gelassen fühlen, hoch. Die Schere zwischen
denen, die viel haben und denen, die von kontrollierter Sozialunterstützung leben
müssen, öffnet sich immer weiter (www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/arm-
und-reich-104.html). Besonders diejenigen, die arbeiten, aber dennoch aufsto-
ckende Leistungen vom Amt benötigen, sehen keine Perspektive für sich. Insbe-
sondere in den Kommunen und für Bürgerinnen und Bürger sind die vielfältigen,
oftmals zerfaserten Maßnahmen, die dazu gedacht sind, die Erwerbslosigkeit zu
beenden oder die bedürftige Menschen unterstützen sollen, nicht erkennbar oder
ihre Umsetzung ist mit hohem verwaltungstechnischen Aufwand verbunden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren in den einzelnen Landkreisen jeweils

zum Stichtag 30. Juni die Anzahl der Personen entwickelt, die zusätzlich zu
ihrem Einkommen ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozial-
gesetzbuch (SGB II) erhalten,
a) unterschieden nach Vollzeit und Teilzeit;
b) unterschieden nach Männer/Frauen/U25/Deutsche/Ausländer;
c) getrennt nach Bedarfsgemeinschaften, Single, Paare mit einem Kind,

Paare mit zwei Kindern, Paare mit mehr als zwei Kindern, Alleinstehende
mit einem Kind, Alleinstehende mit zwei Kindern, Alleinstehende mit
mehr als zwei Kindern;

d) erwerbstätig, erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Strukturmerkma-
len für die Bundesländer und deren Landkreisen für die Zeiträume Feb-
ruar 2014, Februar 2015 und Februar 2016;

Drucksache 18/10020 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
e) Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG): Bestand und Zahlungs-
ansprüche nach Beschäftigungsformen für die Bundesländer und deren
Landkreise jährlich seit dem Jahr 2007;

f) Dauer des Leistungsbezuges von erwerbstätigen Leistungsbeziehern nach
Bundesländern und Landkreisen?

g) Wie viele der erwerbstätigen Leistungsbezieher üben mehrere Arbeitsver-
hältnisse aus?

2. Wie hat sich die Anzahl der Haushalte in den letzten zehn Jahren entwickelt,
die in den einzelnen Landkreisen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle
leben,
a) unterschieden nach Single-Haushalten und Paar-Haushalten;
b) ohne Kind, mit Kindern?
c) Wie viele Kinder lebten jeweils in den einzelnen Jahren in Haushalten

unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle?
3. Wie viele Kinder waren in den letzten zehn Jahren jahresdurchschnittlich in

den einzelnen Landkreisen von Hartz IV betroffen,
a) unterschieden nach Kindern von Alleinerziehenden und Kindern aus

Paarhaushalten?
b) Wie viele der Kinder haben jährlich seit dem Jahr 2011 Leistungen aus

dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten?

Berlin, den 11. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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