BT-Drucksache 17/9985

Imkerei vor der Agro-Gentechnik schützen

Vom 13. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9985
17. Wahlperiode 13. 06. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens,
Karin Binder, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Katrin Kunert,
Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze,
Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke,
Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Imkerei vor der Agro-Gentechnik schützen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Am 27. März 2012 urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Imke-
rinnen und Imker keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen die Verunrei-
nigung ihres Honigs durch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
haben (Az. 22 BV 11.2175). Gleichzeitig wurde jedoch mitgeteilt, dass Ver-
unreinigungen des Honigs durch Pollen des gentechnisch veränderten Maises
MON810 dazu führen, dass dieser Honig nicht mehr verkauft werden darf.
Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser stellte
am 6. September 2011 fest, dass die Verkehrsfähigkeit des Honigs durch die
MON810-Verunreinigungen beeinträchtigt wird (Az. C-442/09). Die betroffe-
nen Imkerinnen und Imker werden nun vor das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig ziehen.

Der Schutz der gentechnikfreien Imkerei und Landwirtschaft vor dem Gen-
technikanbau wird bereits seit Jahren von Bauern-, Umwelt- und Verbraucher-
organisationen sowie kritischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ge-
fordert. Beispielsweise sollen Sicherheitsabstände zwischen Bienenstöcken und
Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen von bis zu 10 Kilometern einge-
halten werden.

Um die Schutzrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, der gentechnik-
freien Landwirtschaft und der Imkerei zu verbessern, sind umfangreiche Ände-
rungen im nationalen und europäischen Gentechnikrecht nötig. Als Sofortmaß-
nahme muss der Schutz der Imkerei wirksam verbessert werden. Die paradoxe
Situation, dass verunreinigter Honig nicht verkauft werden darf, wenn die trans-
gene Pflanze keine Lebensmittelzulassung für Honig hat, gleichzeitig jedoch
kein Rechtsanspruch auf den Schutz vor Verunreinigung besteht, muss durch
den Gesetzgeber unverzüglich beseitigt werden. Dieser hat eine besondere Sorg-

faltspflicht und muss daher neben dem Verursacherprinzip auch den Vorsorge-
gedanken bei der Risikotechnologie Agro-Gentechnik stärken.

Drucksache 17/9985 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

kurzfristig einen Entwurf zur Novelle des Gentechnikgesetzes vorzulegen, um
die Imkerei wirksamer vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte
Pollen zu schützen.

Berlin, den 13. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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