BT-Drucksache 17/9553

Neuausrichtung der Europäischen Entwicklungspolitik für mehr Kohärenz und wirksame Armutsbekämpfung

Vom 9. Mai 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9553
17. Wahlperiode 09. 05. 2012

Antrag
der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen), Dr. Barbara Hendricks, Dr. Bärbel
Kofler, Dr. Sascha Raabe, Stefan Rebmann, Lothar Binding (Heidelberg),
Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas
Oppermann, Frank Schwabe, Wolfgang Tiefensee, Manfred Zöllmer,
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Ute Koczy, Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Viola
von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Agnes Brugger, Ingrid Hönlinger, Katja Keul, Tom Koenigs, Kerstin Müller (Köln),
Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof
Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neuausrichtung der Europäischen Entwicklungspolitik für mehr Kohärenz und
wirksame Armutsbekämpfung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Europäische Union (EU) und ihre 27 Mitgliedstaaten sind zusammen der
weltweit größte Geber in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Sie leisten
hierfür mehr als die Hälfte der gesamten öffentlichen Mittel für die EZ (Official
Development Aid – ODA). Allein im Jahr 2010 waren dies 53,8 Mrd. Euro. Da-
mit übernehmen die EU und ihre Mitgliedstaaten eine besondere Verantwortung
für die weltweite Bekämpfung von Hunger und Armut sowie die Erreichung der
Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 und deren Weiterentwicklung. Um
diese Ziele zu erreichen, muss die Europäische Entwicklungspolitik neu aus-
gerichtet werden. Zur Erhöhung der Wirksamkeit muss die bisherige Fragmen-
tierung nationaler und europäischer Entwicklungspolitik – einschließlich der
multilateralen Hilfe – durch bessere Koordinierung, mehr Kohärenz und klare
Arbeitsteilung beseitigt sowie am Stufenplan zur Erhöhung der ODA-Mittel auf
0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens bis zum Jahr 2015 festgehalten wer-
den. Eine starre Quote von bi- und multilateraler finanzieller Zusammenarbeit,
wie sie sich die Bundesregierung auferlegt hat, ist nicht handlungsleitend, son-
dern eine irrationale Fessel.

Übergeordnetes Ziel ist und bleibt die Verminderung der weltweiten Armut bei

Bewahrung der natürlichen Ressourcen für nachfolgende Generationen. Dazu
bedarf es der Neuausrichtung und Gestaltung einer gemeinsamen und wirk-
sameren europäischen Entwicklungspolitik auf Grundlage des Vertrags von
Lissabon, mit dem die Entwicklungspolitik als Schwerpunkt des auswärtigen
Handelns der EU fest verankert wurde. Der Europäische Konsens über die Ent-
wicklungspolitik (2005) und die Prinzipien der Pariser Erklärung über die Wirk-

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samkeit der Entwicklungszusammenarbeit (2005), des Accra-Aktionsplans
(2008) und der Erklärung von Busan (2011) sind dabei weiter zu verfolgen.

Bei der Neuausrichtung der Europäischen Entwicklungspolitik kommt der EU
als Institution eine wichtige Schlüsselfunktion zu. Die EU ist mehr als der
28. Geber. Deshalb muss die Kommission künftig stärker die Rolle als Schnitt-
stelle und Koordinatorin der nationalen und gemeinsamen Europäischen Ent-
wicklungspolitik wahrnehmen und aktiv auf multilateraler Ebene tätig werden.

Die Europäische Kommission hat nach einem vorangegangenen Grünbuchver-
fahren dazu im Oktober 2011 die Mitteilung „Für eine EU-Entwicklungspolitik
mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“ (KOM(2011) 637) und die Mit-
teilung „Der künftige Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten“
(KOM(2011) 638) vorgelegt. Darauf aufbauend hat die Europäische Kommission
im Dezember 2011 ihren „Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines
Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit“ (KOM(2011)
840) vorgestellt. Dieser ist eine gute Grundlage für die Erreichung des 0,7-Pro-
zentziels, die Erhöhung der Kohärenz und Wirksamkeit Europäischer Entwick-
lungspolitik bei der weltweiten Armutsbekämpfung und dem Aufbau nachhalti-
ger, ökologischer und sozialer Strukturen. Die Kommission bekennt sich klar
zum Instrument der Budgethilfe – unter Beachtung der Menschenrechte und
Strukturen verantwortlicher Staatsführung (Good Governance) – als strategi-
sches Mittel für Ownership und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf
Augenhöhe. Die Mitteilung der Kommission soll den Mitgliedstaaten als Emp-
fehlung zur Nutzung von Budgethilfe als gemeinsames koordiniertes Instrument
dienen.

Um die Wirksamkeit ihrer Entwicklungspolitik zu erhöhen, muss die Europä-
ische Union mehr Kohärenz mit anderen Politikfeldern herstellen. Es muss
sichergestellt werden, dass alle ursprünglichen zwölf Bereiche der Politikko-
härenz Handel, Umwelt, Klimawandel, Sicherheit, Landwirtschaft, Fischerei,
soziale Dimension der Globalisierung, Migration, Forschung und Innovation,
Informationsgesellschaft, Verkehr und Energie gleichberechtigt erhalten blei-
ben. Dies gilt besonders für die europäische Handels-, Fischerei- und Agrar-
politik, durch die die Bemühungen der Europäischen Entwicklungspolitik in
vielen Partnerländern noch konterkariert werden. So haben die Einfuhren von
Hähnchenteilen zu Dumpingpreisen die vor allem von Kleinbauern betriebene
Geflügelwirtschaft in Westafrika ruiniert und Fabrikschiffe aus der EU fischen
die Fanggründe vor Mauretanien, dem Senegal und weiteren afrikanischen Küs-
tenländern leer. Zudem muss die Förderung der Gleichstellung von Frauen
Grundlage jeder Programmierung sein.

Eine neue und wirksamere Europäische Entwicklungspolitik muss sich, wie von
der Europäischen Kommission in der Agenda für den Wandel vorgeschlagen, an
der Durchsetzung von Menschenrechten, Demokratie, Good Governance und
einer stärkeren Einbindung der Zivilgesellschaft orientieren sowie auf ein brei-
tenwirksames und nachhaltiges Wachstum zur Armutsminderung abzielen. Um
dies zu erreichen, muss die von der EU geplante Erhöhung des Umfangs und des
Anteils der EU-Hilfen für die bedürftigsten Länder und solche, in denen die EU
die größte Wirkung erzielen kann, umgesetzt werden; dazu gehören insbesondere
auch fragile Staaten. Das anhaltende Wachstum der Weltbevölkerung auf 9 Mil-
liarden Menschen im Jahr 2050 und dessen Auswirkungen für ein nachhaltiges
Wirtschaftswachstum (Umwelt- und Klimawandel, Ernährungssicherheit, Ener-
gieversorgung und schonende Ressourcennutzung) müssen stärker in den Fokus
der strategischen Programmierung gerückt werden; insbesondere durch Maß-
nahmen, die der Vermeidung von und der Anpassung an den Klimawandel und
der Ernährungssicherheit dienen (nachhaltige Landwirtschaft, Unterstützung
vor allem für Kleinbauern, Schaffung von Nahrungsmittelreserven) sowie den

Aufbau von Gesundheitssystemen und Maßnahmen zur reproduktiven Gesund-
heit und Familienplanung.

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Wesentliche Voraussetzung für ein nachhaltiges und inklusives Wachstum ist die
Orientierung der Sozial- und Wirtschaftspolitik der Partnerländer an den Grund-
sätzen des Decent-Work-Ansatzes der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO). Dazu gehört der Auf- und Ausbau nachhaltiger Systeme sozialer Siche-
rung mit einem Basisschutz für alle, vor allem für die Menschen im informellen
Sektor. Das von den Vereinten Nationen, der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) und der ILO getragene Modell eines Social Protection Floor bietet dafür
eine gute systematische Grundlage, vor allem für den Aufbau diskriminierungs-
freier Gesundheitssysteme.

Zur Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit in jeder Hinsicht müssen die
UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die Europäische Entwick-
lungspolitik und die Entwicklungszusammenarbeit grundsätzlich inklusiv ge-
staltet werden.

Menschenwürdige Arbeit ist zentraler Bestandteil einer nachhaltigen wirtschaft-
lichen Entwicklung. Deshalb muss die Einhaltung international verbindlicher
Sozial- und Umweltstandards Grundvoraussetzung der wirtschaftlichen Zu-
sammenarbeit der EU mit den Partnerländern sein. Dies betrifft vor allem die
Handelsabkommen (FTAs und EPAs). Gerade hier muss die EU ihre besondere
Verantwortung für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den Partner-
ländern durch faire Handelsbeziehungen, beispielsweise die Einhaltung der
ILO-Arbeitsnormen (z. B. das Verbot von Kinderarbeit), stärker wahrnehmen.
Ein gutes Beispiel hierfür ist das Handelsabkommen zwischen der EU und Süd-
korea.

Aber auch nationale und europäische Unternehmen müssen ihrer sozialen Ver-
antwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) gerecht werden. Die Einhal-
tung der OECD-Leitsätze (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen muss stärker
kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden. Deshalb muss die EU-Richtlinie
zu Transparenz- und Berichtspflichten für unternehmerisches Handeln in Ent-
wicklungs- und Schwellenländern entlang der gesamten Lieferkette im Rahmen
der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen CSR-Strategie
auf europäischer und nationaler Ebene verbindlich durchgesetzt werden. Die
nationalen Aktionspläne sind bis zum Jahr 2014 entsprechend anzupassen.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

1. das Bekenntnis der Europäischen Kommission zur Armutsbekämpfung als
Hauptziel der Europäischen Entwicklungspolitik;

2. dass die EU das ODA-Ziel, bis zum Jahr 2015 0,7 Prozent des Bruttonatio-
naleinkommens für Entwicklungspolitik auszugeben, bekräftigt und an dem
Stufenplan festhält;

3. das Ziel der Erhöhung der Kohärenz in der Europäischen Entwicklungspoli-
tik und die künftig stärkere Rolle der Europäischen Kommission als Koordi-
nator auf bi- und multilateraler Ebene;

4. die angestrebte gemeinsame Programmierung der von der EU und den Mit-
gliedstaaten bereitgestellten Hilfe, die Vereinheitlichung der Durchführung
der Entwicklungszusammenarbeit sowie die zeitliche Abstimmung mit den
Strategiezyklen der Partnerländer;

5. die angestrebten differenzierten Entwicklungspartnerschaften und die Kon-
zentration auf die am wenigsten entwickelten Länder;

6. die Fokussierung der EU-Entwicklungszusammenarbeit auf weniger Berei-
che im jeweiligen Partnerland;

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7. das klare Bekenntnis zum Instrument der Budgethilfe in Verbindung mit
dem Abschluss verbindlicher „Good-Governance- und Entwicklungsver-
einbarungen“ und der Einleitung eines „Politikdialogs“ zur Erhöhung der
Vorhersehbarkeit und Transparenz für Geber und Empfänger;

8. die Vergabe von Budgethilfe am Aufbau demokratischer Strukturen, an der
Einhaltung der Menschenrechte und den Maßnahmen zur Armutsbekämp-
fung auszurichten;

9. den Ansatz einer intelligenten und dynamischen Konditionierung, zum Bei-
spiel durch variable Tranchen, bei der allgemeinen und sektoralen Budget-
hilfe;

10. den Vorschlag zur Schaffung des neuen Partnerschaftsinstruments (PI) für
die Jahre 2014 bis 2020 und die geplante deutliche Aufstockung der Mittel
für das Development Cooperation Instrument (DCI) auf 23,3 Mrd. Euro so-
wie die deutliche Aufstockung des European Development Fund (EDF) auf
34,3 Mrd. Euro; damit wird die Entwicklungspolitik im Rahmen des aus-
wärtigen Handelns der EU gestärkt;

11. den Vorschlag für ein neues afrikaweites Programminstrument zur Unter-
stützung der EU-Afrika-Strategie.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in den kom-
menden Verhandlungen im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass

1. das Ziel europäischer Entwicklungspolitik die Erreichung aller Millenniums-
entwicklungsziele bis 2015 und darüber hinaus ist. Ziele die bis dahin nicht
erreicht wurden, müssen in einem internationalen Folgeprogramm umgesetzt
werden;

2. der Stufenplan der EU zur Einhaltung des 0,7-Prozent-ODA-Ziels auch da-
durch eingehalten wird, dass alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Verpflich-
tungen erfüllen;

3. unter angemessener Beteiligung des Europäischen Parlaments und der natio-
nalen Parlamente die Wirksamkeit und die Kohärenz der Europäischen Ent-
wicklungspolitik verbessert wird. Dies gilt besonders in Bezug auf die euro-
päische Handels-, Agrar- und Fischereipolitik. Alle Handels-, Assoziierungs-
und Fischereiabkommen der Europäischen Union müssen gründlicher und
umfassender auf ihre Auswirkungen auf die Entwicklungsländer untersucht
und entwicklungsfreundlicher gestaltet werden;

4. eine deutlich verbesserte parlamentarische Kontrolle des EDF sichergestellt
und er mittelfristig budgetiert, also in den Gemeinschaftshaushalt eingeglie-
dert wird;

5. bei der Neuorientierung der Entwicklungszusammenarbeit seitens der EU
das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird und entsprechend dem Verhaltens-
kodex für Komplementarität und Arbeitsteilung in der Entwicklungspolitik
(KOM(2007) 72) die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Mittel dort einsetzen,
wo sie am dringendsten benötigt werden, die Hilfe bündeln und die Arbeit so
teilen, dass umfassendere, wirksamere und raschere Hilfe erbracht wird;

6. bei der Arbeitsteilung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten, aber auch
bei der gemeinsamen Programmierung und deren Durchführung die jewei-
lige Expertise der Kommission und der Mitgliedstaaten beachtet und die Auf-
gabenfelder der Kommission und der Mitgliedstaaten klar definiert werden;

7. die EU ihre koordinierenden Aufgaben zur Steigerung der Effizienz, Arbeits-
teilung und Kohärenz der Hilfe der Mitgliedstaaten künftig stärker sowohl in

der bilateralen Zusammenarbeit, etwa durch eine gemeinsame Programmie-
rung, als auch in multilateralen Systemen wahrnimmt;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9553

8. bei der Programmierung der Europäischen Entwicklungspolitik Frauenför-
derung als Querschnittsaufgabe verstärkt beachtet wird, um die Entwick-
lungspotentiale, die von Frauen ausgehen, optimal zu nutzen;

9. bei der Aufstellung der Länderstrategien und der Gestaltung des Partner-
schaftsinstruments die Erfahrungen der Mitgliedstaaten in diesen Ländern
Berücksichtigung finden und dabei das Europäische Parlament einbezogen
wird;

10. bei der stärkeren Fokussierung auf Maßnahmen und Aspekte, die ein brei-
tenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, sicherzustel-
len, dass die Maßnahmen eine armutsmindernde Wirkung aufweisen und
zum Schutz der natürlichen Ressourcen beitragen, insbesondere durch faire
Handelsbeziehungen, den Auf- und Ausbau solidarisch organisierter Sozial-
schutzsysteme, den diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsleistun-
gen und Bildung, die Schaffung menschenwürdiger Arbeit, die Förderung
der Gleichstellung von Frauen, die Berücksichtigung der besonderen Be-
lange von Menschen mit Behinderungen und die soziale Verantwortung von
Unternehmen bei der Einhaltung international anerkannter Sozial- und Um-
weltstandards;

11. die Konzentration der Mittel in den regionalen Programmen auf weniger
Sektoren nicht dazu führt, dass für die Armutsreduzierung und die Versor-
gung der Ärmsten der Armen zentrale Bereiche wie Basisgesundheits-
dienste, Ernährungssicherung und Grundbildung nicht angemessen finan-
ziert werden;

12. Übergangsfristen für Länder, denen die Entwicklungszusammenarbeit in
Zukunft gestrichen wird, transparent und partnerschaftlich ausgestaltet wer-
den;

13. die Auswahl der Partnerländer, mit denen die Zusammenarbeit beendet
werden soll, nicht allein aufgrund der jeweiligen Entwicklung des Bruttoin-
landsprodukts getroffen wird, da heute die Mehrzahl der Armen in Ländern
mittleren Einkommens lebt. Andere Bewertungskriterien müssen bei der
Auswahl der Partnerländer ebenfalls eingefordert werden, wie beispiels-
weise Verteilungsgerechtigkeit, Aufbau eines gerechten, nachhaltigen Steu-
ersystems, Breitenwirksamkeit und Nachhaltigkeit des Wachstums;

14. das Partnerschaftsinstrument so ausgestaltet wird, dass es auch armutsredu-
zierend wirkt und den Partnerländern Kooperation beim Aufbau von solida-
risch organisierten sozialen Sicherungssystemen und der Etablierung von
Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards für die Wirtschaft anbietet;

15. zur Steigerung der Wirksamkeit Europäischer Entwicklungspolitik und der
Zusammenarbeit mit den Partnerländern die Kohärenz- und Finanzierungs-
vereinbarungen von den EU-Mitgliedstaaten eingehalten werden;

16. die konditionierenden Kriterien bei der sektoralen und allgemeinen Budget-
hilfe aufeinander abgestimmt werden, um die Erfolgswahrscheinlichkeiten
von Maßnahmen besser abschätzen zu können; dass die Frauenförderung
als Querschnittsaufgabe bei der Vergabe von Budgethilfe verstärkt beachtet
wird, sektorale Budgethilfe durch eine intelligente Konditionierung in vari-
ablen Tranchen ausgezahlt wird, um zu einem transparenten Verfahren zu
gelangen und Anreize für Gute Regierungsführung und die Einhaltung der
Menschenrechte zu setzen. Die Partnerländer sollen dabei beim Ausbau der
innerstaatlichen Rechenschaftssysteme unterstützt werden;

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17. bei den allgemeinen und sektoralen Budgethilfen die Beteiligung der Par-
lamente und Zivilbevölkerung sichergestellt wird. Um Transparenz zu
schaffen, müssen die Höhe der Budgethilfe und die geplante Verwendung
durch die Partnerregierung öffentlich gemacht werden. Bei der Gewährung
sektoraler Budgethilfe muss im Einzelfall das Kriterium der Guten Regie-
rungsführung sorgfältig gegen die notwendige humanitäre Unterstützung
der Bevölkerung abgewogen werden;

18. sich ein möglicher Aufwuchs des Nachbarschaftsinstrumentes nicht zu Las-
ten der Rechtsinstrumente der klassischen Entwicklungszusammenarbeit
(EZI) oder des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) auswirkt;

19. dass die Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit gemeinsam
mit EuropeAid bei der Programmierung der Europäischen Entwicklungs-
politik federführend ist.

Berlin, den 8. Mai 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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