BT-Drucksache 17/9300

Multikulturelle Identität der Bundeswehr

Vom 11. April 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/9300
17. Wahlperiode 11. 04. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Omid Nouripour, Memet Kilic, Agnes Brugger,
Tom Koenigs, Katja Keul, Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Thilo Hoppe,
Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Lisa Paus,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Multikulturelle Identität der Bundeswehr

Die Bundeswehr ist eine der größten staatlichen Institutionen der Bundesrepu-
blik Deutschland. Damit spiegeln sich in ihr einerseits gesellschaftliche Verän-
derungen wider, damit trägt sie andererseits auch eine Verantwortung für die
Entwicklung des Gemeinwesens. Gegenwärtig wird das unter anderem an zwei
Punkten deutlich: Zum einen lässt der gesellschaftliche Wandel, der gerade in
den jüngeren Generationen immer deutlicher die multikulturelle (und damit
auch – religiösen) Realität des Einwanderungslands Deutschland deutlich wer-
den. Dadurch verändert sich auch das Profil der Rekrutinnen und Rekruten.

Durch den Wegfall der Wehrpflicht entfällt andererseits ein Weg der Nach-
wuchsgewinnung – sie muss also in der Gesellschaft aktiver für eine Beschäfti-
gung in ihren Reihen werben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom
24. September 2003 („Lehrerin mit Kopftuch“) einen wichtigen staatsrecht-
lichen Hinweis auf den Umgang mit dieser veränderten gesellschaftlichen Rea-
lität gegeben: Bezugnehmend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-
gerichts schrieb Karlsruhe den staatlichen Behörden ins Stammbuch, dass die
Pflicht des Staates zur Neutralität und Zurückhaltung deswegen zunehmend an
Bedeutung gewänne, weil die kulturelle und religiöse Vielfalt in unserem Land
ebenso stetig wachse wie die Zahl bekenntnisloser Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger (2 BvR 1436/02).

Diese veränderte interne Struktur geht mit einem neuen Einsatzprofil der Bundes-
wehr einher. Seit über 15 Jahren wird die Bundeswehr vom Deutschen Bundestag
in Auslandseinsätze entsandt. Im Einsatz wurde die Bundeswehr mit Herausfor-
derungen konfrontiert, auf die die Landesverteidigungsarmee des Kalten Krieges
nicht vorbereitet war. Durch die Einsätze sind interkulturelle Fähigkeiten der
Bundeswehrangehörigen verstärkt gefragt (vgl. Nr. 620 der Zentralen Dienst-

vorschrift 10/1). Diese interkulturellen Fähigkeiten können auch durch kultu-
relle Vielfalt in den eigenen Reihen befördert werden.

Die Bundeswehr hat dies grundsätzlich anerkannt. Durch die Gründung der
Zentralen Koordinierungsstelle Interkulturelle Kompetenz (ZKIkK) am Zen-
trum Innere Führung, durch eine Reihe von Tagungen und die Aufnahme der
multikulturellen Perspektive in Dokumente wie das Positionspapier „Perspek-

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tiven der Ausbildung Streitkräfte“ und durch Publikationen wie die Arbeits-
papiere „Deutsche Staatsbürger muslimischen Glaubens in der Bundeswehr“
und „Deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens in der Bundeswehr“. Auch die
Unterzeichnung der Charta der Vielfalt gehört dazu.

Tatsächlich befindet sich die ZKIkK (ausweislich der Jahresplanung 2012 des
Zentrums für Innere Führung) schon jetzt – zwei Jahre nach ihrer Gründung –
im Umbruch: Den von ihr entwickelten Lehrgang „Interkulturelle Kompetenz
für Multiplikatoren“ hat sie an den Lehrbereich „Politische Bildung“ abgeben
(müssen). Und noch für dieses Jahr wird eine Fusion mit der „Zentralen An-
sprechstelle militärische Ethik-Ausbildung“ angestrebt.

Auf der Seite der Soldatinnen und Soldaten organisieren sich derweil Gruppie-
rungen, wie z. B. der Verein „Deutscher Soldat“ oder der „Bund jüdischer Sol-
daten“.

Jetzt müssen die Herausforderungen mit konkreten Maßnahmen angenommen
werden. Die Bundeswehr muss der kulturellen und damit auch religiösen Viel-
falt unter ihren Soldatinnen und Soldaten Rechnung tragen. Eine wachsende
Zahl unter ihnen gehört nicht den christlichen Glaubensgemeinschaften an.
Viele gehören dem Islam, dem Judentum und anderen Religionsgemeinschaften
an oder folgen keinem religiösen Bekenntnis. Das hat Folgen für praktische
Fragen wie Urlaubsregelungen (z. B. an religiösen Feiertagen) oder die Beach-
tung besonderer Regeln bei der Verpflegung. Das gilt auch für die Militärseel-
sorge: Angesichts der Tatsache, dass sie eine immer wichtigere Rolle bei der
psychosozialen Betreuung im Einsatz und Prävention von einsatzbedingten
psychischen Erkrankungen übernimmt, muss in dieser Hinsicht dringend der
religiösen und kulturellen Vielfalt der Truppe Rechnung getragen werden. Ähn-
liches gilt für die politische Bildung sowie den lebenskundlich-ethischen Un-
terricht innerhalb der Bundeswehr.

Die Kompetenzen der Soldatinnen und Soldaten mit Migrationshintergrund
können aber auch ein wichtiger Beitrag für die interkulturelle Kompetenz der
Bundeswehr als Ganzes sein und damit bei schwierigen Auslandseinsätzen eine
wichtige Rolle spielen. Dazu müssen sie gezielt erkannt und eingesetzt werden.

Zusammengenommen können solche Maßnahmen ein wichtiges Argument
sein, um Menschen anderer Glaubensrichtungen bzw. Menschen mit Migra-
tionshintergrund als Rekrutinnen und Rekruten zu werben. Damit diese jungen
Menschen erfolgreich in die Bundeswehr integriert werden können – und natür-
lich als Maßgabe der Achtung des Individuums – muss die Truppe im Inneren
dafür Sorge tragen, dass der Umgang der Soldatinnen und Soldaten untereinan-
der über die Religions- und Kulturgrenzen hinweg von Respekt und Anerken-
nung geprägt ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch ist nach der Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Soldatin-
nen und Soldaten mit Migrationshintergrund (gemäß der Definition des Sta-
tistischen Bundesamtes), wie werden diese Daten erhoben und wo für welche
Dauer gespeichert?

2. Welche Informationen liegen dem Bundesministerium der Verteidigung über
die Religionszugehörigkeit der Soldatinnen und Soldaten vor?

3. Welche Informationen liegen dem Bundesministerium der Verteidigung über
die Zahl von Soldatinnen und Soldaten vor, die ein anderes Bekenntnis als
das zu den drei monotheistischen Buchreligionen haben?

4. Auf welche Weise erlangt das Bundesministerium der Verteidigung Infor-

mationen über die Religionszugehörigkeit seiner Soldatinnen und Soldaten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9300

Wo und auf welche Dauer werden diese Informationen gespeichert, und
wer hat Zugriff darauf?

5. a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundeswehr, um die interkulturellen
Kompetenzen besonders von Menschen mit Migrationshintergrund in
ihren Reihen effektiv einzusetzen und zu fördern?

b) Inwieweit werden die interkulturellen Fähigkeiten und Kompetenzen
von Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz besonders zu Rate
gezogen?

c) Wie werden im Besonderen Kenntnisse von Soldatinnen und Soldaten
muslimischen Glaubens beim Einsatz in islamisch geprägten Ländern
nutzbar gemacht?

d) Gibt es die Möglichkeit, Soldatinnen und Soldaten bei speziellen kultu-
rellen und sprachlichen Kompetenzen auch jenseits der Hierarchiestruk-
turen einzusetzen?

6. a) Welche Aufgaben nimmt die „Zentrale Koordinierungsstelle Interkultu-
relle Kompetenz“ (ZKIkK) am Zentrum Innere Führung genau wahr,
und wie ist sie ausgestattet?

b) Welches politische Ziel verfolgt die angestrebte Fusion der ZKIkK mit
der „Zentralen Ansprechstelle militärische Ethik-Ausbildung“ nach
außen wie nach innen?

c) Welche Folgen ergeben sich für die ZKIkK aus dieser geplanten Fusion?

7. a) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundeswehr in der Folge der
Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ am 28. Februar 2012?

b) Welche Pläne zum „Diversity Management“ hat die Bundeswehr für die
Jahre 2012 und 2013?

c) Berücksichtigt die Bundeswehr hierbei auch das vom Bundesverfas-
sungsgericht formulierte Spannungsfeld im Hinblick auf die Bedeutung
des Neutralitätsgebots in einer Gesellschaft, die kulturell und religiös
immer vielfältiger wird – wohingegen zugleich aber auch die Zahl be-
kenntnisloser Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern steigt, und wenn ja,
wie?

d) Inwieweit werden Soldatinnen und Soldaten mit Migrationshintergrund
in diese Planungen mit einbezogen?

8. Welche Rolle spielen Menschen mit Migrationshintergrund bei den Rekru-
tierungsbemühungen der Bundeswehr, und auf welche Weise vermittelt die
Bundeswehr potenziellen Rekrutinnen und Rekruten ihre kulturelle Offen-
heit?

9. Wie stellt die Bundeswehr ihre wachsende kulturelle Vielfalt in der Öffent-
lichkeit dar, und in welcher Weise beabsichtigt sie, sich als öffentliche
Institution an den gesamtgesellschaftlichen Bemühungen um Toleranz,
Respekt und gegenseitige Anerkennung von Bürgerinnen und Bürgern
unterschiedlicher Herkunft zu beteiligen?

10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundeswehr, um Soldatinnen und Solda-
ten vor möglichen Diskriminierungen oder Mobbing z. B.

– wegen eines Migrationshintergrundes,

– wegen ihrer Religion oder Weltanschauung,

– wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität
innerhalb der Truppe zu schützen bzw. dem vorzubeugen?

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11. Inwiefern hat bzw. muss die Bundeswehr nach Ansicht der Bundesregie-
rung die Prinzipien der Inneren Führung aufgrund des veränderten kulturel-
len und religiösen Profils der Bundeswehrangehörigen verändern/weiter-
entwickeln, so wie dies im Positionspapier „Perspektive Ausbildung der
Streitkräfte“ vom August 2011 gefordert wurde (S. 8), und welche Maß-
nahmen wurden hierfür eingeleitet?

12. a) Inwiefern hat bzw. muss die Bundeswehr nach Ansicht der Bundesre-
gierung ihre Angebote zur Politischen Bildung bzw. des Lebenskundli-
chen Unterrichts aufgrund des veränderten kulturellen und religiösen
Profils der Bundeswehrangehörigen verändern/weiterentwickeln?

b) Inwiefern werden hierfür innerhalb der Bundewehr entsprechende Bil-
dungs- bzw. Fortbildungseinheiten für Soldatinnen und Soldaten bzw.
speziell für Vorgesetze mit Personalführungsaufgaben angeboten?

c) Mit welchen Unterrichtsmaterialien werden hierbei z. B. auch nicht-
deutsche bzw. nichtchristliche Traditionslinien im deutschen Selbstver-
ständnis erörtert?

13. a) Wie gedenkt die Bundeswehr den eigenen Anspruch umzusetzen, die
politische bzw. lebenskundlich-ethische Ausbildung der Soldatinnen
und Soldaten aufgrund der zunehmenden kulturellen und religiösen Di-
versifizierung der Bundeswehr insgesamt verstärkt „den individuellen
Voraussetzungen und Vorstellungen der Bewerber und Soldaten zu ent-
sprechen“ (Perspektive Ausbildung der Streitkräfte, S. 7)?

b) Inwieweit gedenkt die Bundeswehr nicht zuletzt im Hinblick auf die die
politische bzw. lebenskundlich-ethische Ausbildung der Soldatinnen und
Soldaten darauf zu reagieren, dass die Bundeswehr – so ihre eigene Ver-
mutung – in Zukunft vermehrt mit Rekrutinnen und Rekruten „mit ge-
scheiterten Bildungskarrieren und fragwürdiger Motivation“ (ebd. S. 8)
konfrontiert sein wird, besonders hinsichtlich der Vorbereitung auf einen
Umgang mit einer stets sich diversifizierenden Gesellschaft und einer in-
terkulturell komplexen Einsatzrealität?

14. Inwieweit hat die Bundeswehr ihre Ankündigung umgesetzt (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 16/6167), innerhalb des lebenskundlichen Unterrichts
neben Militärseelsorgerinnen und -seelsorgern (bzw. Pastoralreferentinnen
und -referenten) z. B. auch zivile Ausbilder und Ausbilderinnen einzuset-
zen?

Wurden im Zuge dessen auch Geistliche anderer Religionen (etwa des
Islams oder des Judentums) – oder auch explizit bekenntnislose Ausbilder
und Ausbilderinnen eingesetzt, und wenn nein, warum nicht?

15. Wurden in den Beirat des Zentrums für Innere Führung der Bundeswehr
auch Mitglieder

– mit einem Migrationshintergrund

– des Zentralrats der Juden in Deutschland bzw. der Union Progressiver
Juden

– einer/mehrerer islamischer Verbände bzw. Islamwissenschaftlerinnen
bzw. -wissenschaftler

berufen?

Wenn ja, wer wurde wann berufen?

Wenn nein, warum nicht?
16. Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr derzeit keinen Militärrabbiner bzw.
keinen muslimischen Seelsorger beschäftigt?

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Wenn nein, wie viele Militärrabbiner bzw. muslimische Seelsorger sind seit
wann in der Bundeswehr aktiv?

Wenn ja, wie gewährleistet die Bundeswehr derzeit die seelsorgerische Be-
treuung von Soldatinnen und Soldaten jüdischen bzw. muslimischen Glau-
bens?

17. Inwiefern bemüht sich die Bundeswehr aktiv um einen Militärrabbiner, und
inwieweit steht sie dafür mit den jüdischen Institutionen in Kontakt?

18. Ist es zutreffend, dass die Bundeswehr eine seelsorgerische Betreuung
regelmäßig für jeweils 1 500 Soldatinnen und Soldaten einer Konfession
bereitstellt (vgl. u. a. Arbeitspapier 1/2011 des Zentrums für Innere Füh-
rung „Deutsche Staatsbürger muslimischen Glaubens in der Bundeswehr“,
S. 60, FN 54)?

Wenn ja, welche Erhebungen liegen den Berechnungen der erforderlichen
Zahl von Soldatinnen und Soldaten für die Einstellung eines Militärseelsor-
gers zugrunde?

19. Ist es zutreffend, dass zumindest bis 2010 rund 190 katholische und evange-
lische Militärpfarrerinnen und -pfarrer in der Bundeswehr für ca. 150 000
katholische und evangelische Soldatinnen und Soldaten tätig waren?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass – gemäß
dem o. g. Schlüssel (1 Seelsorger pro 1 500 Soldatinnen und Soldaten) –
faktisch fast doppelt so viele katholische und evangelische Militärpfarre-
rinnen und -pfarrer in der Bundeswehr tätig sind?

Wenn nein, wie lautet die derzeit aktuelle Zahl von katholischen und evan-
gelischen Militärpfarrerinnen und -pfarrern in der Bundeswehr im Verhält-
nis zu katholischen und evangelischen Soldatinnen und Soldaten?

20. Wie gewährleistet die Bundeswehr derzeit die Beachtung religiöser Vor-
schriften (Speisen/Fasten, Beten bzw. religiöse Feiertage) für Soldatinnen
und Soldaten jüdischen bzw. muslimischen Glaubens (auch und gerade bei
(mehrtägigen) Einsätzen und Übungen)?

Welche konkreten Dienstvorschriften bzw. Fortbildungsmaßnahmen beste-
hen diesbezüglich für Vorgesetzte mit Personalführungsaufgaben?

21. Wie gewährleistet die Bundeswehr z. B. die seelsorgerische Betreuung von
Soldatinnen und Soldaten jüdischen bzw. muslimischen Glaubens während
eines Auslandseinsatzes?

22. Inwiefern haben Soldatinnen und Soldaten innerhalb der Bundeswehr
einen zeit- und ortsnahen bzw. niedrigschwelligen Zugang zu psychologi-
schen Hilfs- und Beratungsangeboten

● in Deutschland,

● während/nach Auslandseinsätzen,

● während/nach Kampfeinsätzen?

23. Wie gewährleistet die Bundeswehr derzeit z. B. eine rituell korrekte Be-
handlung im Einsatz getöteter Soldatinnen und Soldaten jüdischen bzw.
muslimischen Glaubens (insbesondere bei Auslandseinsätzen)?

24. Welche konkreten Vorbereitungen hat die Bundeswehr unternommen, um
zumindest eine muslimische Seelsorge in Kürze zu gewährleisten – ange-
sichts der Tatsache, dass – so „DIE WELT“ vom 11. Mai 2010 – inzwi-
schen schon über 1 000 Soldatinnen und Soldaten muslimischen Glaubens
in der Bundeswehr Dienst tun?

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25. Hat die Bundesregierung dieses Thema z. B. im Rahmen der Deutschen
Islamkonferenz thematisiert?

Wenn ja, mit welcher Zielrichtung, aufgrund welcher Materialien, und mit
welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

26. Welche Modelle einer mit Genehmigung von deutschen Behörden (z. B. in
Justizvollzugsanstalten) durchgeführten muslimischen Seelsorge kennt die
Bundesregierung?

27. Welche Aspekte hiervon ließen sich – aus Sicht der Bundesregierung –
eventuell für die künftige seelsorgerische Betreuung von Soldatinnen und
Soldaten muslimischen Glaubens auf die Bundeswehr übertragen?

28. Könnte der z. B. in Nordrhein-Westfalen gebildete Beirat für die Ausbil-
dung von Lehrkräften für einen muslimischen Religionsunterricht – im
Rahmen einer sinngemäßen Übertragung auf die Bundeswehr – hilfreich
sein, um künftig eine seelsorgerische Betreuung von Soldatinnen und Sol-
daten muslimischen Glaubens zu ermöglichen, und wenn nein, warum
nicht?

Berlin, den 11. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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